Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang gebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Auf dem Grundstück ist der Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Keller, Erd- und Obergeschoss geplant. Als Dachform ist ein Walmdach geplant.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/16 Gkg. Effeltrich (Peter-Vischer-Ring 17); BVZ 20-20-EF entsprechend der am 20.11.2020 eingereichten Planungsunterlagen.