Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Grundstück befindet sich im ehemaligen Bebauungsplangebiet Effeltrich „Südwest“. Nach den Festsetzungen war eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen bei einer Dachneigung von 25 +/- 3 Grad zulässig. Die Wohnung 1 des Gebäudes ist mit 2 Vollgeschossen und einer Dachneigung von 26 Grad geplant. Die Wohnung 2 mit 1 Vollgeschoss und einer Dachneigung von 26 Grad.

 

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die Nachbarunterschriften werden derzeit noch eingeholt.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/26 Gkg. Effeltrich (Hofgärten 4); BVZ 21-20-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.