Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Die geplante Terrassenüberdachung befindet sich außerhalb des Baufensters. Befreiungen hinsichtlich des Baufensters wurden bereits mehrfach im Bebauungsplangebiet erteilt.

Des Weiteren liegt dem Bauantrag ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen bei.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/4 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13); BVZ 23-20-PO entsprechend der am 09.12.2020 eingereichten Planungsunterlagen.