Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Am 20.11.2020 stellten die Eheleute Stirnweis per E-Mail einen Antrag auf Aufstellung verschiedener Verkehrszeichen und Änderung der Verkehrsführung in der Ringstraße. Beantragt wird ein Stoppschild in der Waldstraße, dass den Verkehr in der Waldstraße in Richtung Hauptstraße fahrend zum Anhalten zwingt. Weiterhin möchten die Antragsteller, dass der Verkehr (vorrangig LKW-Verkehr), der in der Waldstraße aus Richtung Hauptstraße kommt, nicht in die Ringstraße einfahren darf, weil hier der Kurvenradius vor ihrem Grundstück zu gering ist. Weiter wurde aufgeführt, dass vor allem sonntags verstärkt auftretender auswertigen Verkehr nicht durch die Ringstraße zum Sportplatz über die Navigation leitetet werden soll, sondern direkt über die Waldstraße in die Jahnstraße wegen vermehrtem Fußgängerbetrieb und nicht vorhandenem Gehweg.

 

Im genannten Bereich handelt es sich um einen Zone-30-Bereich in dem generell Rechts-vor-Links gilt. Die Regenrinne am Abzweig in die Waldstraße ist lt. Aussage des Verkehrspolizisten, Hr.Düthorn nicht als abgesenkter Bordstein zu werten. Die Anbringung eines Stoppschildes ist auf Grund der Übersicht an dieser Stelle nicht notwendig. Der von links kommende Verkehr muss dem Ausfahrer aus der Ringstraße die Vorfahrt gewähren.

 

Unter Nr. 2 wird im Antrag ein Verbot für die Durchfahrt von LKW´s durch die Ringstraße gewünscht. Als Vorschlag wir das VZ 209-30 (Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) mit Anbringung in der Jahnstraße (2x) und in der Waldstraße anzubringen. Dieses Zeichen gilt jedoch für alle Fahrzeuge gleichermaßen. Wenn nur der LKW-Verkehr verboten werden soll, wäre das VZ 253 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5t) eine Möglichkeit, würde aber für alle Anlieferungen bedeuten, dass diese nicht oder nur mit Sondergenehmigung einfahren dürfen. Auch für die Müllabfuhr. Beim VZ 266-10 dürfen jedoch Fahrzeuge mit einer max. Länge von 10m einfahren. Hier wäre es der Müllabfuhr dann erlaubt. Nach Rücksprache mit der Müllabfuhr wurde jedoch angemerkt, dass die Durchfahrt aufgrund ständig parkender Autos auf der Straße (Ringstraße) oft behindert wird. Es könnte ermittelt werden, ob ein Park- und Halteverbot im Bereich weitläufig vor und nach der Kurve eine bessere Durchfahrt ermöglichen würde und Engstellen vermeidet.


Beschluss:

Da die Verkehrsregelung durch rechts vor links im Zone-30-Bereich der Waldstraße am Anwesen Bolle eindeutig geregelt ist, wird der Antrag auf Aufstellen eines Stoppschildes abgelehnt.

Der Gemeinderat beschließt, in der Ringstraße am Anwesen Kupfer (Flurnummer 835/9) und am Anwesen Peschel (Flurnummer 836/2) jeweils ein Verkehrsschild VZ 253 (Verbot für Fahrzeuge über 3,5 t) mit der Ausnahme „nicht für Müllabfuhr“ anzubringen.