Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Das Gebäude ist mit Erd-, Obergeschoss sowie einem Satteldach geplant, wobei im Erdgeschoss die Garagen untergebracht sind.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Es sind genügend Stellplätze vorhanden.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Teilabbruch eines bestehenden Gebäudes und Neubau einer Wohnung mit 3 Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 142 Gkg. Effeltrich (Zur Kirchenburg 10); BVZ 3-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.