Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Anwesend: 14

Das Büro Siewertsen hat die Unterlagen für die Bauvoranfrage fertiggestellt. Herr Siewertsen stellt die Inhalte der Bauvoranfrage in der Gemeinderatssitzung kurz vor.

 

Das Büro Siewertsen hat den Auftrag, über die förmliche Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit der zukünftigen Nutzung des „Merkelgebäudes“ zu überprüfen.

 

Das Gebäude soll als „Haus der Vereine“ genutzt werden.

 

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt den Planinhalten der förmlichen Bauvoranfrage über das Gebäude „Gasthaus Merkel“ in Effeltrich zu. Die Unterlagen sollen beim Landratsamt Forchheim eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Umnutzung zum Haus der Vereine; BVZ 4-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.