Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 11, Anwesend: 14

In dem derzeit gültigen Konzessionsvertrag zwischen dem Bayernwerk und der Gemeinde Poxdorf ist ein Teilverzicht für die ortsansässigen Landwirte vereinbart.

 

Dies ist eine Vergünstigung für praktizierende Landwirte im Haupt – oder Nebenerwerb.

Für die Gemeinde Poxdorf bedeutet diese Vergünstigung einen Verzicht auf Einnahmen, welche sich im abgelaufenen Abrechnungsjahr 2019 auf insgesamt 343 € belaufen haben.

 

Um den Landwirten die Möglichkeit zu der Vergünstigung zu eröffnen ist es von Seiten der Gemeinde notwendig jährlich dem Bayernwerk eine aktuelle Liste der Landwirte zur Verfügung zu stellen. Je nach Stromanbieter der jeweiligen Landwirte wird die Vergünstigung anschließend weitergegen oder nicht.

 

Deswegen sind inzwischen gegen diese Vergünstigung kommunalrechtliche Bedenken entstanden. Hintergrund ist, dass der Verzicht der Gemeinde oft nur in die allgemeine Kalkulation der Stromlieferanten eingerechnet wird. Der konkrete Strompreis der Netzkunden in der Gemeinde werde in diesen Fällen nicht entsprechend der Höhe des Verzichtes herabgesetzt.

 

Ob der Landwirt die Vergünstigung 1 zu 1 erhält ist abhängig vom jeweiligen Stromliefervertrag und kann von Seiten der Gemeinde nur unter unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand geklärt werden. (Einzelne Vertragsüberprüfung sowie Kalkulationsprüfung des jeweiligen Stromanbieters unter Berücksichtigung der Datenschutzverordnung). Da der Stromliefervertrag aber zwischen Landwirt und Stromanbieter besteh, ist kein Eingreifen der Gemeinde möglich.

 

Damit ist die Gemeinde Poxdorf in einem Konflikt mit dem Gebot der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO), welches nur gewährleistet ist, wenn der Landwirt 1 zu 1 entlastet werden würde.

 

Aufgrund der aufgeführten Probleme wird in Bayern die Landwirteregelung nur noch bei einem Drittel der Kommunen angewandt

 

Die Verwaltung empfehlt den Teilverzicht auf Konzessionsabgabe für die Landwirte nicht weiter zu betreiben und den laufenden Vertrag mit Bayernwerk abzuändern und die Landwirteregelung abzuschaffen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, den laufenden Konzessionsvertrag nicht abzuändern und die Landwirteregelung beizubehalten.