Sitzung: 22.02.2021 GRP/078/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Gemeinderat
hat aufgrund des Antrages der Eheleute Stirnweiß am 21.12.2020 beschlossen, in
der Ringstraße am Anwesen Kupfer und Peschel ein Verkehrsschild VZ 253 (Verbot
für Fahrzeuge über 3,5 t) mit Ausnahme „nicht Müllabfuhr“ anzubringen. Mit der
Beschilderung sollte der Durchgangsverkehr von LKWs in der Ringstraße
verhindert werden.
Gegen den
Beschluss legen Anwohner der Ringstraße mit Schreiben vom 15.01.2021
Widerspruch ein, da u. a. mit der Beschilderung die Grundversorgung nicht mehr
gegeben ist und die Ringstraße nicht als Durchgangstraße für LKWs genutzt wird.
Mit Schreiben
vom 17.01.2021 schließen sich die Eheleute Stirnweiß dem Widerspruch an und
bitten keine Beschilderung durchzuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
hebt den Beschluss vom 21.12.2020 auf. In der Ringstraße wird keine
Beschilderung durchgeführt.