Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Mit Schreiben vom 05.02.2021 beantragt der Antragssteller die Änderung dese Bebauungsplanes Poxdorf Ost im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB für die Flurnummer 853/3 Gkg. Poxdorf.

 

Der Hintergrund ist wie folgt:

Der Gemeinderat Poxdorf hat an seiner Sitzung vom 30.11.2020 dem Bauantrag des Antragsstellers einstimmig zugestimmt. Es ging damals um die Errichtung zweier Gaubenbänder. Das Landratsamt Forchheim wird dies, obwohl die Gemeinde Poxdorf der Befreiung zugestimmt hat nicht genehmigen, da es keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet gibt und die Größe der Gauben, das Maß der nach BayBO zulässigen Gaubengröße überschreitet.

 

Nach der Mitteilung gab es Telefonate zwischen dem Landratsamt, der Gemeinde Poxdorf und dem Antragssteller. Eine Idee war die Möglichkeit einer Befreiung hinsichtlich eines Kniestockes. Das Landratsamt stimmt der Befreiung hinsichtlich des Kniestockes in der benötigten Höhe nicht zu.

Eine weitere Idee war, eine Aufstockung auf zwei Vollgeschosse über eine Befreiung des Bebauungsplanes zu beantragen. Auch dies wird seitens des Landratsamtes abgelehnt, da es keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet gibt.

 

Um eine Aufstockung des Gebäudes zu ermöglichen ist eine Änderung des vorhandenen Bebauungsplanes „Poxdorf Ost“ notwendig.

 

Das Landratsamt Forchheim sowie die Verwaltung der Gemeinde Poxdorf würden eine Bebauungsplanänderung von I+D auf II befürworten. Hiermit könnte Wohnraum innerorts geschaffen werden, ohne, dass die Ausweisung von neuen Bauflächen notwendig ist.

 

Allerdings sieht die Verwaltung der Gemeinde die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich eines einzelnen Grundstückes kritisch. Nach Meinung der Verwaltung sollte der ganze Bebauungsplan hinsichtlich der Festsetzungen der Geschossigkeit von I+D auf II geändert werden.

 

Weiterhin würde die Verwaltung vorschlagen, wenn man bereits den Bebauungsplan ändert, die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes von 1981 zu ändern, da die Festsetzungen nicht mehr zeitgemäß sind.

 

Der Antragssteller wäre bereit die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich seines Grundstückes zu übernehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den kompletten Bebauungsplan hinsichtlich der Geschossigkeit und den Festsetzungen überarbeiten zu lassen, um diese mehr an die jetzige Bauweise anzupassen.

 

Bei zukünftigen Bauvorhaben hätten die Antragssteller den Vorteil, wahrscheinlicher in den Genuss der Genehmigungsfreistellung zu kommen.

 

Die Genehmigungsfreistellung hätte für zukünftige Bauherren folgende Vorteile:

Die Genehmigungsfreistellung benötigt keinen Gemeinderatsbeschluss und keine Vorlage im Landratsamt. Bis die Freistellungserklärung dem Antragssteller zugeschickt wird, vergehen in etwa 2 Wochen, bei einer Baugenehmigung im Durchschnitt 3 Monate. Weiterhin sind die Kosten deutlich geringer. Meist belaufen sich die Kosten einer Baugenehmigung auf mehrere Tausend Euro. Die Kosten einer Genehmigungsfreistellung belaufen sich derzeit auf 40,00 €.

 

Bei einer Änderung des kompletten Bebauungsplanes sollten die Kosten von der Gemeinde übernommen werden.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf beschließt, den Bebauungsplan „Poxdorf Ost“ hinsichtlich der Festsetzungen und der Geschossigkeit zu ändern. Die Kosten trägt die Gemeinde Poxdorf.