Sitzung: 22.02.2021 GRP/078/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Rückblick zum Thema Rathausumbau
Für den Einbau eines Personenaufzuges in das
Rathaus Effeltrich war es notwendig im Jahr 2019 eine Eingabeplanung zu
erstellen. Durch diese Notwendigkeit wurde das Rathaus begangen. Dabei wurde
festgestellt, dass der Sitzungssaal im OG 2 wegen eines fehlenden zweiten
Rettungsweges nicht mehr betrieben werden kann. Aufgrund dieser Tatsache
beschloss der Gemeinderat Effeltrich, einen Sitzungssaal im EG anzubauen.
Die Dienstzimmer des Einwohnermeldeamtes im
EG würden bei diesem Vorhaben entfallen. Die Mitarbeiter des Sachgebiet
Einwohnermeldeamt/Standesamt sprachen sich gegen die Lösung aus, das
Einwohnermeldeamt in das oberste Stockwerk zu verlegen.
Das Gebäude wurde vom Büro Siewertsen so
umgeplant, dass im OG 1 das Einwohnermeldeamt, Passamt, Standesamt etc.
untergebracht werden und im OG 2 neue Büroräume entstehen, in welchen das
Bauamt untergebracht wird.
Bei der Überarbeitung wurde auch das IfE aus Amberg hinzugezogen,
um über Fragen des Energieverbrauchs und dessen Einsparung zu sprechen.
Es stellte sich heraus, dass auch der Dachausbau
(erweiterte bzw. neue Dachgauben, neue Wärmedämmung, Maßnahmen zur Kühlung der
Räume) einen erheblichen Kostenaufwand erfordert und dies der Forderung nach
wenig baulicher Veränderung und kostengünstigeren Lösungen entgegensteht.
Bei der Planung von Arbeitsräumen wird die
Arbeitsstättenrichtlinie als Grundlage herangezogen. Diese schreibt bei der
Beleuchtung vor, dass 10 % der Nettoraumfläche an Fensterflächen vorhanden sein
muss. „Die Einrichtung fensternaher Arbeitsplätze ist zu bevorzugen“. Dieser
Grundsatz und der Umstand, dass die teilweise sichtbare Dachstuhlkonstruktion
den Einbau von Dachflächenfenstern nicht überall zulässt, bewegte den Architekten
dazu, die Belichtungsflächen mit senkrechten Fenstern (Dachgauben) herzustellen.
Die senkrechten Fensterflächen bringen auch
den Vorteil, dass sie beim Sonnengang wieder schneller im Schatten stehen.
Während die in der Dachfläche geneigten Fensterflächen einen längeren Sonneneinfall
zulassen. Die Räume müssen bei Dachfenstern länger von außen verdunkelt werden,
um den Sonneneinfall abzuhalten. Die Gauben machen die Dachräume besser
nutzbar. Die Aufgabe des Gemeinderates, auf Gauben zu verzichten, kann aus den
oben genannten Gründen nicht erfüllt werden.
Der Dachstuhl des VG Gebäudes wurde bei der
Sanierung 1983 mit Mineralwolle gedämmt. Mineralwolle ist ein leichter
Faserdämmstoff, der gut gegen das Auskühlen des Gebäudes schützt, aber die
Dachgeschossräume schlecht gegen Wärme von außen schützt. Satteldächer, wie das
auf dem VG Gebäude sind geneigte Dachflächen. Beim Rathaus beträgt die
Dachneigung 45 Grad. Stellt man sich jetzt ein Quadrat vor und zieht von Eck
eine Diagonale, so verläuft die Diagonale im Winkel von 45 Grad. Die Länge der
Diagonale ist ca. 1,5 mal so lange, wie die Seitenlänge des Quadrates. Das
heißt, geneigte Dachflächen bieten der Sonne ca. 1,5 mal so viel Fläche zur
Bestrahlung als die Grundfläche, auf welcher die geneigte Fläche steht. Deshalb
ist es im Sommer in Dachräumen immer so warm.
Der Anspruch bei der Sanierung von 1983 galt
vor allem der Verbesserung der Wärmedämmung, aber nicht dem Ausbau für
dauerhafte Arbeitsplätze. Seit 1983 sind die Jahresmitteltemperaturen um ca.
1,0 Grad gestiegen. Die Sonnenstunden lagen teilweise (Bayern und BaWü) in den
Jahren 2015, 2017 und 2018 bei 2100 h/Jahr, während das langjährige Mittel bei
1500 bis 1800 h/Jahr liegt. (Quelle: eon) Die letzte Sanierung liegt jetzt 37
Jahre zurück. Eine neue Sanierung sollte sicher von gleicher Haltbarkeit sein.
Der nach oben zeigende Trend an Sonnenstunden und Temperaturen erfordert
deshalb Maßnahmen, um die Temperaturen im OG 2 niedrig halten.
Hier ist zuerst der Einbau einer
zusätzlichen Wärmedämmung auf dem Dach außen erforderlich. Diese Dämmung sollte
schwerer im Eigengewicht sein als der jetzt verbaute leichte Faserdämmstoff,
dann ist er auch tauglich, die Aufheizphasen zu verschieben. Über die
verschiedenen Kühlungen wurde beim Treffen mit dem IfE gesprochen. Ergebnis war,
Rohre für den späteren Anschluss eines Klimagerätes zu installieren.
Nach dem Umbau soll das Gebäude wie folgt
genutzt werden:
- EG Sitzungssaal mit Glasanbau, Stuhllager,
Voyer und vorübergehenden Büroraum für
Bauhofleiter
- OG 1 Kämmerei mit Kasse; Standesamt,
Einwohneramt, Passamt, Gewerbeamt,
Ordnungsamt,
Rentenantragsstelle
- OG 2 Zwei Räume für die Bürgermeister,
Geschäftsleitung, Bauamt, Küche und
Besprechungszimmer
Alle Stockwerke wurden bei den Planungen
berücksichtigt.
Die Gesamtkosten wurden vom Architekten neu
aufgestellt und auch anstehende Bauunterhaltsmaßnahmen dabei berücksichtigt.
Kostenmäßig wurden verschiedene
Ausbaumodelle untersucht, welche sich wie folgt darstellen.
Modell 1,
Fertigstellung der jetzt begonnenen Arbeiten nach genehmigten. Eingabeplan
mit 3 neuen Büroräumen im OG 2 |
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alle Summen inkl. 19 % MwSt. |
ohne |
Dachumbau, Gauben,
technische Aufrüstung (Netzwerk etc.), Heizungserneuerung, ohne Aufzug, da
schon erledigt, Klimatisierung der Räume im OG 2 |
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mit |
Sitzungssaal im EG
(323.523,78 € brutto), Toilettensanierung, Brandschutzmaßnahmen
(Anlage und Melder), behindertengerechte Umbauten, automatische Windfangtüren |
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Summe |
Kosten mit Steigerungsindex |
805.320,08
€ |
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zusätzlich |
Hangabtrag und Befestigung
für Umgang um neuen Sitzungssaal |
41.000,00 € |
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Gerüststellung,
Malerarbeiten außen (Fassade, Fachwerk und Fenster) und innen |
123.772,92 € |
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Außenanlagen
(Pflasterarbeiten) |
152.234,08 € |
Summe |
Modell 1 mit Unterhaltsarbeiten |
1.081.327,00
€ |
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Modell 2,
zusätzlicher Einbau von Gauben, kompletter Umbau OG 2 nach Entwurf vom Juli
2020 mit 4 neuen Büroräumen und neuen Bürgermeisterbüros. Der verbleibende
Sitzungssaal würde nicht bearbeitet werden und wäre nach wie vor so hoch wie
jetzt und dürfte auch nicht von mehr als 20 Personen genutzt werden. |
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ohne |
Heizungserneuerung,
ohne Möblierung, (erfolgt durch VG) nach Neuordnung der Sachgebiete |
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mit |
Dachdämmung, Einbau
von Dachgauben, Erneuerung Elektro, Netzwerk etc. im OG 2, Installation von Lüftungsleitungen,
Klimatisierung der Räume |
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Aufpreis zu Modell 1 |
Modell 2 mit
komplettem Umbau des OG 2 nach Plan vom Juli 2020 |
507.679,36 € |
Summe |
Gesamt Modell 1 und Modell 2 |
1.589.006,30
€ |
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Modell 3 Entfall
Sitzungssaal, Raumaufteilung bleibt wie jetzt, die Gemeinderatssitzung
müssten außerhabl des Rathauses stattfinden |
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ohne |
Sitzungssaal, ohne
kpl. Umbau OG 2, ohne Aufrüstung Elektroinstallation, ohne Hangabtrag,
Heizungserneuerung, ohne Außenanlagen; Klimatisierung |
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mit |
Ausbau Treppe am
Rathauseck (barrierefeier Zugang), Toilettensanierung, Brandschutzmaßnahmen,
autom. Windfangtüren, Malerarbeiten außen und innen |
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Summe |
Modell 3 ohne Sitzungssaal mit Unterhaltsarbeiten |
596.569,22
€ |
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Modell 4 ist wie
Modell 1, aber mit Klimatisierung und Dachdämmung; Das Bauamt würde die Räume
im OG 2 beziehen, die Bürgermeisterbüros verbleiben an Ort und Stelle |
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Modell 1 mit
Unterhaltsarbeiten |
1.081.327,00 € |
ohne |
Gauben |
|
mit |
zusätzliche
Dachflächenfenster |
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zusätzlich |
Klimatisierung,
Elektroinstallation, Schätzung Büro PLB 82.467,00 € |
100.000,00 € |
zusätzlich |
Dachdämmung für
sommerlichen Wärmeschutz |
171.916,00 € |
Summe |
Modell 4 mit Klimatisierung, Dachdämmung und E-Installation. |
1.353.243,00
€ |
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Modell 5 Neubau,
geschätzt nach umbautem Raum multipliziert mit Kosten für Verwaltungsgebäude,
mittlere Ausstattung, informativ |
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Summe |
Ohne Grunderwerb |
2.803.728,02
€ |
Das Modell 4 ist 235.000,00 € günstiger als
der Komplettumbau.
Der Komplettumbau beinhaltet aber viele
Vorteile, die bei der Umsetzung der Eingabeplanung (Modell 1 und 4) nicht
umsetzbar sind. Beim Komplettumbau wird die Fläche des OG 2 besser ausgenutzt,
weil sie komplett überplant wird. Der Flur, welcher bis zur Giebelwand führt
kann von der Straße aus, in Verbindung mit den Fenstern als anleiterfähiger
Fluchtweg dienen.
Außerdem erhält er einen klaren Grundriss
ohne Ecken und Nischen im Gang. Der Gang wird kleiner. Die neu entstehenden
Einzelbüros sind ein wenig kleiner und können abgeschlossen betrieben werden,
d. h. beim nächsten Infektionsfall, kann auch in den Büros mit Hygienekonzept
weitergearbeitet werden.
Ferner entsteht ein zusätzlicher Arbeitsplatz.
Bei weiterer Übertragung von Sonderaufgaben, z. B. durch das Landratsamt
(Pandemiebeauftragter, Datenschützer usw.) kann ein Arbeitsplatz schnell zur
Verfügung gestellt werden. Auch zur Beschäftigung eines Azubis wäre ein Platz
vorhanden. Die kleineren Einzelbüros tragen auch dem Datenschutz besser
Rechnung. Bei Verlassen des Einzelbüros ist das Büro leer und kann
abgeschlossen werden. Die Türen zwischen den Büros sind in Verwaltungen üblich,
damit im Betrieb eine bessere Kommunikation untereinander erfolgen kann. Bei
Bedarf können diese geschlossen werden. Die Klimatisierung der Räume
bedingt, dass das Dach gedämmt werden muss, sonst erzeugt man eine
Energieschleuder.
Der verbleibende Besprechungsraum hat sich
daraus ergeben, dass man den Saal nicht mit in die Umbauten einbeziehen wollte.
Er bleibt so hoch wie jetzt, das alte Gebälk bleibt sichtbar. Eine
Besprechungsmöglichkeit im kleineren Rahmen ist dringend erforderlich.
Die weitere Nutzung des Gebäudes als Rathaus
und erfordert auch Maßnahmen im Bauunterhalt (Malerarbeiten) Eingangstüren zur
Post und zum Rathaus.
Beschluss des
Effeltricher Gemeinderates
Der Gemeinderat Effeltrich hat auf seiner
Sitzung am 08.02.2021 beschlossen, das Rathausgebäude Effeltrich nach dem
Modell Nr. 2 mit einer Kostenschätzung von 1.589.006,30 € umbauen zu
lassen.
Der Gemeinschaftsversammlung wurde empfohlen, dem ebenfalls zuzustimmen.
In der Gemeinderatsitzung vom 19.02.2018 der Gemeinde Poxdorf wurde der
Umbau des Rathauses Effeltrich bereits behandelt. Die Gesamtkosten beliefen
sich seinerzeit auf ca. 1.050.000,-- €.
Die Kostenerhöhung ist dadurch begründet, dass das Obergeschoss jetzt
komplett saniert, das Dach erneuert sowie zusätzliche Gauben mit Lüftungsanlage
geschaffen werden, um der Arbeitsrichtlinie Rechnung zu tragen.
In den damaligen Kosten war der Sitzungssaal enthalten, der an das
Rathaus angebaut werden soll. Der damalige Poxdorfer Gemeinderat war der
Meinung, dass sich die Gemeinde Poxdorf nicht an den Kosten des Saales
beteiligen soll, da dieser ausschließlich für die Gemeinde Effelltrich genutzt
wird. Er beschloss daher für den Saal maximal einen Zuschuss von 5.000,-- € zu
zahlen. Dieser Beschluss kam bisher nicht zum Tragen.
Im Grundbuch des Amtsgerichtes Forchheim Band 37 Blatt 1279 sind die
Eigentumsverhältnisse des derzeitigen Verwaltungsgebäudes wie folgt geregelt:
Gemeinde Effeltrich 65/100
Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich 35/100
Diese Vereinbarung wurde durch eine
Verwaltungs- und Nutzungsregelung getroffen, die im Grundbuch als
Last/Beschränkung am 16.08.1983
gesichert wurde.
Grundlage dieser Vereinbarung war eine Berechnung vom 27.05.1983 des
Landratsamtes Forchheim für das Verwaltungsgebäude Effeltrich, in welcher die
Kostenanteile der Gemeinde Effeltrich und VG Effeltrich über die damaligen
Gesamtkosten in Höhe von 1.318.904,-- DM (Grundstück, Gebäude und Umbau des
Gebäudes) einschließlich die Höhe der Zuwendungen bestimmte. Die Anteile der
Beteiligten an den Kosten wurden nach den anteiligen Gebäudeflächen
(Nutzungsanteilen) bestimmt. Das Dachgeschoss wurde bei der Berechnung nicht
berücksichtigt.
Für die Anteile innerhalb der VG Effeltrich wurden die damaligen
Einwohnerzahlen zu Grunde gelegt. Für Poxdorf ergab sich ein Anteil in Höhe von
122.313,50 DM, der in Der Sitzung des Gemeinderates Poxdorf vom 10.06.1983
beschlossen wurde.
Für die „eigentumsrechtliche Konstruktion“ (Gebäude und Umgriff) der
Eigentumsanteile wurde festgelegt, dass sich diese –„abweichend von den
vorausgegangenen Darstellungen“ nach dem Verhältnis „der verfügbaren Fläche
insgesamt zur anteiligen Fläche der VG Effeltrich“ ausgerichtet werden soll.
Der Anteil der VG mit 386 qm ergab sich aus der Geschoßfläche des 1. OG mit
einer Teilfläche von 21 qm im EG, rechnerisch 35,25 % an der Gesamtfläche.
Hieraus wurde dann das Bruchteilseigentum von 35 % VG Effeltrich, 65 % Gemeinde
Effeltrich definiert.
Bildlich gesehen gehört an dem Effeltricher Rathaus der VG Effeltrich
das 1. OG, der Gemeinde Effeltrich das EG und das 2. OG.
Der Beschluss der Gemeinde Effeltrich vom 08.02.2021 geht nicht darauf
ein, wie die Investition von 1.589.006,30 € anteilsmäßig auf die VG
Effeltrich und die Gemeinde Effeltrich umgelegt wird.
Variante 1:
Wendet man den im Grundbuch verbrieften Eigentumsschlüssel von 35 % VG
Effeltrich und 65 % Gemeinde Effeltrich weiterhin an und behält man diesen auch
bei, würden die Kosten an dieser Maßnahme sich wie folgt aufteilen:
Gemeinde Effeltrich 1.032.854,10
€
VG Effeltrich 556.152,21 €
darin Gemeinde Poxdorf 203.476,67 €
Bewertet man die Kostenanteile der Umbaumaßnahme 2021 zusammen mit
Maßnahme 1983 ergeben sich dann die prozentualen Kostenanteile:
Gemeinde Effeltrich 64,31 %
VG Effeltrich 35,69 % darin Gemeinde Poxdorf 13,11 %
oder nach den beiden Gemeinden aufgeteilt
Gemeinde Effeltrich 86,89 % Gemeinde Poxdorf 13,11 %
Variante 2:
Will man eine Kostenaufteilung nach Nutzfläche vornehmen, müssten sich
die Parteien über die Nutzfläche (zum Beispiel auch Nebenflächen wie WC oder
Verkehrsflächen wie Flure) einig werden.
Bei einer Nutzungsverteilung (aus der Planung entnommen) von VG
Effeltrich 68,73 % und Gemeinde Effeltrich 31,27 % ergibt sich eine
Kostenverteilung
Gemeinde Effeltrich
496.882,27 €
VG Effeltrich 1.092.124,03 € darin Poxdorf 399.570,64 €
Bewertet man auch bei dieser Variante die Kostenanteile der
Umbaumaßnahme 2021 zusammen mit Maßnahme 1983 ergeben sich die prozentualen
Kostenanteile:
Dieser prozentuale Kostenanteil würde dann auch dem späteren
Eigentumsanteil entsprechen.
Gemeinde Effeltrich 37,89 %
VG Effeltrich 62,11 %
oder nach den beiden Gemeinden aufgeteilt
Gemeinde Effeltrich 72,22 % Gemeinde Poxdorf 22,78 %
Die Gemeinde Poxdorf muss einen um ca. 196.000 € höheren Anteil
bezahlen, ihr Bruchteilseigentum (Eigentum an der Immobilie) erhöht sich aber
um 9,67 % auf 22,78 %.
Variante 3:
In der Sitzung vom 29.02.2018 war wie oben dargestellt der Poxdorfer
Gemeinderat der Auffassung, sich nicht an dem neuen Ratssaal der Gemeinde
Effeltrich zu beteiligen, diesen aber mit einem maximalen Betrag von 5.000 € zu
bezuschussen.
Der Kostenansatz für den Ratssaal inklusive der notwendigen
Hangabsicherung zum Nachbargrundstück liegt bei 350.000 €.
Damit wären 1.239.006,30 € anteilsmäßig aufzuteilen.
Ohne Berücksichtigungen der Nutzungsfläche des Ratsaales ergibt sich bei
Ansatz des Nutzungsverhältnisses unter Variante 2 eine Kostenaufteilung mit VG
Effeltrich 77,84 % und Gemeinde Effeltrich 22,16 % mit
Gemeinde Effeltrich 274.563,80
€ (Ratssaal mit 350.000 € gesondert)
VG Effeltrich 964.442,50
€
wovon die Gemeinde Poxdorf über die VG Effeltrich 352.856,36 € + 5.000 €
Zuschuss = 357.856,36 € zu tragen hätte.
Auch in diesem Falle ist das neue Eigentumsverhältnis anzupassen und im
Grundbuch zu sichern.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt den Varianten 1 und 2 zu. Diese sind dem Gemeinderat Effeltrich zur Diskussion vorzulegen.
Variante 1:
Der im Grundbuch verbriefte Eigentumsschlüssel von 35 % VG Effeltrich
und 65 % Gemeinde Effeltrich wird beibehalten.
Die Kosten an dieser Maßnahme teilen sich wie folgt auf:
Gemeinde Effeltrich 1.032.854,10
€
VG Effeltrich 556.152,21 €
darin Gemeinde Poxdorf 203.476,67 €
Variante 2:
Die Nutzungsverteilung (aus der Planung entnommen) von VG Effeltrich
68,73 % und Gemeinde Effeltrich 31,27 % wird verbindlich festgelegt. Daraus
ergibt sich eine Kostenverteilung:
Gemeinde Effeltrich
496.882,27 €
VG Effeltrich 1.092.124,03 € darin Poxdorf 399.570,64 €
Die Kostenanteile der Umbaumaßnahme 2021 müssen zusammen mit der
Maßnahme 1983 in Verhältnis gesetzt werden. Dann ergeben sich die prozentualen
Kostenanteile:
Dieser prozentuale Kostenanteil würde dann auch dem späteren
Eigentumsanteil entsprechen.
Gemeinde Effeltrich 37,89 %
VG Effeltrich 62,11 %
oder nach den beiden Gemeinden aufgeteilt
Gemeinde Effeltrich 72,22 % Gemeinde Poxdorf 22,78 %
Die Gemeinde Poxdorf bezahlt einen um ca. 196.000 € höheren Anteil.
Das Eigentum ist im Grundbuch, nach Abschluss der Maßnahme, wie folgt zu
regeln:
Gemeinde Effeltrich 77,22 %
Gemeinde Poxdorf 22,78%
Die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich hat nach Eintragungsänderung kein
Eigentum mehr an dem Rathaus in Effeltrich. Hierbei müssen die Einwohnerzahlen
Stand Februar 2021 festgehalten werden.