Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Bereich der Ortsabrundungssatzung „Mittlerer Bühl – Am Felsenkeller“. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der Ortsabrundungssatzung richtet sich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Geplant ist ein eingeschossiger Anbau mit Flachdach.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

 


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines eingeschossigen Anbaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1031 Gkg. Effeltrich (Mittlerer Bühl 21a); BVZ 4-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.