Sitzung: 08.03.2021 GRE/092/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2017 unter TOP 3 die
Baulandumlegung „Rückabwicklung Am Waillenbach“ angeordnet. Ein
Umlegungsausschuss wurde am 18.09.2017 gebildet.
Zur Durchführung von Umlegungen nach den §§
46 ff des Baugesetzbuches (BauGB) und § 2 Verordnung über die
Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten
(Umlegungsausschussverordnung) sind für den Umlegungsausschuss „Rückabwicklung
Am Waillenbach“ folgende Besetzungskriterien einzuhalten.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem
Bürgermeister (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) als Vorsitzenden und
vier weiteren Mitgliedern.
Von
den weiteren Mitgliedern muss:
- eines dem Gemeinderat angehören,
- eines ein Beamter oder eine Beamtin sein oder gewesen sein, der
oder die die Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und
Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation, besitzt und
grundsätzlich mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 inne hat oder
hatte,
- eines ein Beamter oder eine Beamtin mit der Befähigung zum
Richteramt sein oder gewesen sein,
- eines ein Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein
oder ein Bausachverständiger, der auf dem Gebiet des Baurechts,
insbesondere der Bauleitplanung erfahren ist.
Wegen der zwischenzeitlich vorgenommen
Kommunalwahl 2020 einerseits und aufgrund Ablaufs der Amtszeit andererseits
muss der Umlegungsausschuss neu besetzt werden.
Für diese neue Besetzung werden folgende
Personen vorgeschlagen:
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem
Bürgermeister Peter Lepper (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) als
Vorsitzenden.
Auf Grund der oben genannten Voraussetzungen werden die nachfolgend
genannten Personen vorgeschlagen um sie zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses
zu bestellt:
- Für den Punkt
2 wird Herr Wolfgang Schlegel (Vermessungsdirektor) vom der ADBV Bamberg
vorgeschlagen.
- Für den Punkt
3 wird eine noch nicht bekannte Person (Verwaltungsdirektor/in) vom Landratsamt
Forchheim vorgeschlagen. (Die Stelle ist derzeit nur vorübergehend vom
Herrn Reinhold Göller besetzt. Eine offizielle Nachfolge ist im
Landratsamt Forchheim noch nicht bekannt.)
Herr Reinhold
Göller, hat die notwendige Qualifikation und übernimmt in diesem Zeitraum die
Vertretung bis der/die Nachfolger/in feststeht.
- Für den Punkt
4 wird Herr Walter Neuner (stellvertretender Vorsitzender und
ehrenamtliches Mitglied Gutachterausschuss) vom Landratsamt Forchheim
vorgeschlagen.
Die Vertretung der einzelnen Personen wird
laut der amtsinternen Dienstanweisung geregelt.
Alle drei Personen wurden vorab darüber
informiert und haben ihre Zustimmung gegeben.
Als letzte Position ist noch Punkt 1 aus der
Mitte des Gemeinderates Effeltrich zu besetzen. Hierfür wird folgende Person
vorgeschlagen:
- Christine Bertholdt
- Norbert Giersch
Für die Vertretung im Verhinderungsfall wird
vorgeschlagen:
- Jens Herzog
- Gisela Geyer
Beschluss:
Für den
gebildete Umlegungsausschuss „Rückabwicklung am Waillenbach“ werden folgende
Personen im Zuge der Nachfolge aus dem Gemeinderate bestimmt:
Vorsitzender aufgrund Amtes:
- Bürgermeister Herr Peter Lepper
Es werden
folgende Personen aus dem Gemeinderat nachfolgend bestimmt:
Mitglied
- Christine Bertholdt 7 Stimmen
- Norbert Giersch 4 Stimmen
Anwesend
11
Vertreter
-
Jens Herzog 12 Stimmen
Anwesend
12
Bei den
weiteren Mitgliedern handelt es sich um einen Neubestimmung auf Grund der
abgelaufenen Amtszeit:
Weitere Mitglieder:
- Herr Wolfgang Schlegel
- Noch nicht namentlich bekannte Person
- Herr Walter Neuner