Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2017 unter TOP 3 die Baulandumlegung „Rückabwicklung Am Waillenbach“ angeordnet. Ein Umlegungsausschuss wurde am 18.09.2017 gebildet.

Zur Durchführung von Umlegungen nach den §§ 46 ff des Baugesetzbuches (BauGB) und § 2 Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung) sind für den Umlegungsausschuss „Rückabwicklung Am Waillenbach“ folgende Besetzungskriterien einzuhalten.

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) als Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern.

 

Von den weiteren Mitgliedern muss:

 

  1. eines dem Gemeinderat angehören,
  2. eines ein Beamter oder eine Beamtin sein oder gewesen sein, der oder die die Qualifikation für die Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation, besitzt und grundsätzlich mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 inne hat oder hatte,
  3. eines ein Beamter oder eine Beamtin mit der Befähigung zum Richteramt sein oder gewesen sein,
  4. eines ein Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein oder ein Bausachverständiger, der auf dem Gebiet des Baurechts, insbesondere der Bauleitplanung erfahren ist.

 

Wegen der zwischenzeitlich vorgenommen Kommunalwahl 2020 einerseits und aufgrund Ablaufs der Amtszeit andererseits muss der Umlegungsausschuss neu besetzt werden.

 

Für diese neue Besetzung werden folgende Personen vorgeschlagen:

 

Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister Peter Lepper (im Verhinderungsfall der Stellvertreter) als Vorsitzenden.

 

Auf Grund der oben genannten Voraussetzungen werden die nachfolgend genannten Personen vorgeschlagen um sie zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses zu bestellt:

 

  • Für den Punkt 2 wird Herr Wolfgang Schlegel (Vermessungsdirektor) vom der ADBV Bamberg vorgeschlagen.
  • Für den Punkt 3 wird eine noch nicht bekannte Person (Verwaltungsdirektor/in) vom Landratsamt Forchheim vorgeschlagen. (Die Stelle ist derzeit nur vorübergehend vom Herrn Reinhold Göller besetzt. Eine offizielle Nachfolge ist im Landratsamt Forchheim noch nicht bekannt.)

Herr Reinhold Göller, hat die notwendige Qualifikation und übernimmt in diesem Zeitraum die Vertretung bis der/die Nachfolger/in feststeht.

  • Für den Punkt 4 wird Herr Walter Neuner (stellvertretender Vorsitzender und ehrenamtliches Mitglied Gutachterausschuss) vom Landratsamt Forchheim vorgeschlagen.

 

Die Vertretung der einzelnen Personen wird laut der amtsinternen Dienstanweisung geregelt.

 

Alle drei Personen wurden vorab darüber informiert und haben ihre Zustimmung gegeben.

 

Als letzte Position ist noch Punkt 1 aus der Mitte des Gemeinderates Effeltrich zu besetzen. Hierfür wird folgende Person vorgeschlagen:

 

  • Christine Bertholdt
  • Norbert Giersch

 

Für die Vertretung im Verhinderungsfall wird vorgeschlagen:

 

  • Jens Herzog
  • Gisela Geyer

 


Beschluss:

Für den gebildete Umlegungsausschuss „Rückabwicklung am Waillenbach“ werden folgende Personen im Zuge der Nachfolge aus dem Gemeinderate bestimmt:

 

Vorsitzender aufgrund Amtes:

  • Bürgermeister Herr Peter Lepper

 

Es werden folgende Personen aus dem Gemeinderat nachfolgend bestimmt:

 

Mitglied

 

  • Christine Bertholdt                  7 Stimmen
  • Norbert Giersch                      4 Stimmen

 

Anwesend 11

 

Vertreter

 

-       Jens Herzog                            12 Stimmen

 

Anwesend 12

 

Bei den weiteren Mitgliedern handelt es sich um einen Neubestimmung auf Grund der abgelaufenen Amtszeit:

 

Weitere Mitglieder:

  • Herr Wolfgang Schlegel
  • Noch nicht namentlich bekannte Person
  •  
  • Herr Walter Neuner