Sitzung: 08.03.2021 GRE/092/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Die Gemeinde Poxdorf wurde von der Kubus GmbH darüber informiert, dass
es wieder eine Strombündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 über Kubus
GmbH gibt. Dies ist im Rahmen des Dienstleistungsvertrages geschehen.
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den
bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der
Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die
Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von
Ökostrom die Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom
mit und ohne Neuanlagequote. Bei Ökostrom mit Neuanlagequote stammt ein Anteil
von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen
nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren
Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht
älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren
Energien Wasserkraft und Geothermie.
Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die
Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagequote in
gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro
Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung
beteiligt. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante
der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der
Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich
der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.
·
Mehrkosten
gegenüber Normalstrom:
Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0
-0,5 ct/kWh
Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote spielt in der Praxis
eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für einen kleinen
Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit
dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor.
Entsprechend der Erfahrungen der KUSUS GmbH ist bei dieser Variante der
Ökostromausschreibung mit Neuanlagequote im Vergleich zur Beschaffung von
Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf
den reinen Energiepreis zu rechnen.
·
Mehrkosten
gegenüber Normalostrom:
Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 –
1,2 ct/kWh
Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere
Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen
durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils
in einem Bündel zusammengefasst. Die Ausschreibungsverfahren sollen unter
Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich,
dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen
wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die daten
für die leistungsgemessenen Anlagen werden von KUBUS zentral beim
Stromlieferanten / Netzbetreiber beschaffen.
Die Gemeinden haben im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob
alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall
nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die
Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos
extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf.
Mehrere Stromlieferanten).
Folgende Kosten (netto) würden für die Gemeinde Effeltrich bei einer
Teilnahme anfallen:
- Grundpreis (= nach Einwohnern gestaffelt)
650,00 €
- zzgl. je leitungsgemessenen
Abnahmestellen 174,90 € (dürfte nicht anfallen)
- zzgl. je nicht leistungsgemessene
Abnahmestellen 10,60 €
Sollten beiden Gemeinden Effeltrich und Poxdorf sich für eine gleiche
Stromart sowie Losausschreibung entscheiden würde sich der Grundpreis auf
900,00 € netto belaufen.
Des Weiteren müsste die Gemeinde Effeltrich einen Dienstleistungsvertrag
mit der Kubus GmbH abschließen.
Die Gemeinde Effeltrich hat sich bei den letzten Ausschreibungen gegen
eine Teilnahme entschieden.
Hintergrund ist, dass der örtliche Stromanbieter die Elektra-
Genossenschaft Effeltrich e.G.
gestärkt werden sollte und bei einer Ausschreibungsteilnahme
höchstwahrscheinlich dann nicht mehr der Stromlieferant ist.
Dies würde dazu führen, dass die Gemeinde Effeltrich ihre
Eigentumsanteile an der Elektra- Genossenschaft Effeltrich e.G. zurückgeben muss, welche abhängig vom
Strombezug sind. Außerdem würde es die örtliche Wirtschaft schwächen.
Welcher Stromanbieter den Zuschlag bekommt und zu welchem Preis ist erst
nach der vollzogenen Ausschreibung gesichert. Diese findet voraussichtlich
Anfang 2022 statt. Die Gemeinde Poxdorf bezieht derzeit den Strom von den
Stadtwerken Burg GmbH.
Der örtliche Stromanbieter ist der Gemeinde Effeltrich bisher immer mit
den Preisen sehr entgegenkommen und hat sich immer auf freiwilliger Basis an
den von Kubus erzielten Preisen orientiert. Zudem fallen hier keine
Ausschreibungskosten an.
Trotzdem soll der Gemeinderat Effeltrich über die Möglichkeit einer
anderweitigen Ausschreibung informiert werden.
Wichtig ist auch, dass keine gleichzeitige Teilnahme an der
Kubusausschreibung möglich ist und dann anschließend doch der Strom vom
örtlichen Stromanbieter der Elektra- Genossenschaft Effeltrich e.G. bezogen wird.
Mit der Ausschreibungsteilnahme bei Kubus ist die Gemeinde Effeltrich
gleichzeitig verpflichtet anschließend mit dem günstigsten Stromanbieter einen
Vertrag abzuschließen. Selbst wenn zwischenzeitlich der örtliche Stromanbieter
einen günstigeren Strompreis anbieten kann.
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, nicht an der Kubususschreibung teilzunehmen. Es wir weiterhin der Strombezug durch die Elektra Genossenschaft e.G. angestrebt.