Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Die Gemeinde Poxdorf wurde von der Kubus GmbH darüber informiert, dass es wieder eine Strombündelausschreibung für die Jahre 2023 bis 2025 über Kubus GmbH gibt. Dies ist im Rahmen des Dienstleistungsvertrages geschehen.

 

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

 

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagequote. Bei Ökostrom mit Neuanlagequote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagequote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt. Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

 

·         Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 -0,5 ct/kWh

 

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für einen kleinen Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUSUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagequote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

 

·         Mehrkosten gegenüber Normalostrom:

Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh

 

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von KUBUS zentral beim Stromlieferanten / Netzbetreiber beschaffen.

Die Gemeinden haben im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. Mehrere Stromlieferanten).

 

Folgende Kosten (netto) würden für die Gemeinde Effeltrich bei einer Teilnahme anfallen:

 

  • Grundpreis (= nach Einwohnern gestaffelt) 650,00 €
  • zzgl. je leitungsgemessenen Abnahmestellen 174,90 € (dürfte nicht anfallen)
  • zzgl. je nicht leistungsgemessene Abnahmestellen 10,60 €

 

Sollten beiden Gemeinden Effeltrich und Poxdorf sich für eine gleiche Stromart sowie Losausschreibung entscheiden würde sich der Grundpreis auf 900,00 € netto belaufen.

 

Des Weiteren müsste die Gemeinde Effeltrich einen Dienstleistungsvertrag mit der Kubus GmbH abschließen.

 

Die Gemeinde Effeltrich hat sich bei den letzten Ausschreibungen gegen eine Teilnahme entschieden.

 

Hintergrund ist, dass der örtliche Stromanbieter die Elektra- Genossenschaft Effeltrich e.G. gestärkt werden sollte und bei einer Ausschreibungsteilnahme höchstwahrscheinlich dann nicht mehr der Stromlieferant ist.

Dies würde dazu führen, dass die Gemeinde Effeltrich ihre Eigentumsanteile an der Elektra- Genossenschaft Effeltrich e.G. zurückgeben muss, welche abhängig vom Strombezug sind. Außerdem würde es die örtliche Wirtschaft schwächen.

 

Welcher Stromanbieter den Zuschlag bekommt und zu welchem Preis ist erst nach der vollzogenen Ausschreibung gesichert. Diese findet voraussichtlich Anfang 2022 statt. Die Gemeinde Poxdorf bezieht derzeit den Strom von den Stadtwerken Burg GmbH.

 

Der örtliche Stromanbieter ist der Gemeinde Effeltrich bisher immer mit den Preisen sehr entgegenkommen und hat sich immer auf freiwilliger Basis an den von Kubus erzielten Preisen orientiert. Zudem fallen hier keine Ausschreibungskosten an.

 

Trotzdem soll der Gemeinderat Effeltrich über die Möglichkeit einer anderweitigen Ausschreibung informiert werden.

 

Wichtig ist auch, dass keine gleichzeitige Teilnahme an der Kubusausschreibung möglich ist und dann anschließend doch der Strom vom örtlichen Stromanbieter der Elektra- Genossenschaft Effeltrich e.G.  bezogen wird.

 

Mit der Ausschreibungsteilnahme bei Kubus ist die Gemeinde Effeltrich gleichzeitig verpflichtet anschließend mit dem günstigsten Stromanbieter einen Vertrag abzuschließen. Selbst wenn zwischenzeitlich der örtliche Stromanbieter einen günstigeren Strompreis anbieten kann.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, nicht an der Kubususschreibung teilzunehmen. Es wir weiterhin der Strombezug durch die Elektra Genossenschaft e.G. angestrebt.