Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Anwesend: 13

Mit Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Haulitschek, Forchheim vom 16.12.2020 beantragte Herr Voit erneut die Regelung des Verkehrs in der Holzleite, Effeltrich.

Beantragt wird nun die Entfernung der Zick-Zack-Markierung, die gegenüber dem Grundstück von Herrn Voit angebracht ist und die Entfernung des angeordneten Halteverbots, das vor seinem Grundstück angebracht ist, durch Beseitigung der entsprechenden Verkehrszeichen.

 

In der Gemeinderatssitzung am 07.12.2020 wurde bereits ein Beschluss zur Verkehrsregelung in der Holzleite gefasst. Der Antrag auf Aufhebung des eingeschränkten Halteverbots auf der nördlichen Straßenseite, die Aufhebung der Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Linie) im südlichen Bereich und ein neues eingeschränktes Halteverbot im südlichen Bereich der Holzleite / Bächl von Fl.Nr. 1227/17 bis 1227/18 wurde damals abgelehnt.

 

Die Aufstellung eines eingeschränkten Halteverbots im südlichen Bereich der Holzleite / Bächl wird durch das neue Schreiben jetzt nicht mehr beantragt. Vielmehr sollen die dortige aktuelle Beschilderung und Verkehrsregelung aufgehoben werden.

 

Aktuelle Beschilderung und Verkehrsregelung vor Ort:

  • Nördliche Seite (vor Anwesen Fl.Nr. 1244/4 bis 1244/6): eingeschränktes Halteverbot VZ 286 – durch GR-Beschluss vom 11.11.1996 angeordnet
  • Südliche Seite (vor Anwesen 1227/17 bis 1227/18): Zick-Zack-Linie mit Unterbrechungen bei den Hofeinfahrten -Ersatz für das vorherige hier angebrachte VZ 286 durch GR-Beschluss vom 17.04.2000

 

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt dem Antrag auf Entfernung der Zick-Zack-Markierung, die gegenüber des Grundstücks von Herrn Voit angebracht ist (1244/5 Gemarkung Effeltrich) und die Entfernung des angeordneten Halteverbots, welches vor seinem Grundstück angebracht ist, durch Beseitigung der entsprechenden Verkehrszeichen zu.