Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Die mit den Stadtwerken Burg GmbH geschlossenen Stromlieferverträgen über das Kubus-Ausschreibungsverfahren (2020-2022) laufen mit dem 31.12.2022 aus.

 

Für diese Stromausschreibung wurde mit der Kubus GmbH ein unbefristeter Dienstleistungsvertrag abgeschlossen.

 

In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden aktuell die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.

 

Die Gemeinde Poxdorf ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung.

 

Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeiten zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit und ohne Neuanlagequote. Bei Ökostrom mit Neuanlagequote stammt ein Anteil von mindestens 50 % des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.

 

Die Erfahrungen der KUBUS GmbH haben gezeigt, dass sich die Bieterbeteiligung bei der Ausschreibung von Ökostrom ohne Neuanlagequote in gleicher Größenordnung bewegt, wie bei der Ausschreibung von Normalstrom. Pro Los haben sich durchschnittlich bis zu 15 Bieter an der Ausschreibung beteiligt.

 

Entsprechend der Erfahrungen der KUBUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung im Vergleich zur Beschaffung von Normalstrom in der Regel mit Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen, wobei sich der Preis für Ökostrom ohne Neuanlagenquote dem Preis für Normalstrom annähert.

 

·         Mehrkosten gegenüber Normalstrom:

Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 -0,5 ct/kWh

 

Die Ausschreibung von Ökostrom mit Neuanlagequote spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle und wurde bisher nur für einen kleinen Teilnehmeranzahl von Kommunen durchgeführt. Erfahrungen der KUBUS GmbH mit dieser Variante: In der Praxis lag nur eine geringe Bieterbeteiligung vor. Entsprechend der Erfahrungen der KUSUS GmbH ist bei dieser Variante der Ökostromausschreibung mit Neuanlagequote im Vergleich zur Beschaffung von Ökostrom ohne Neuanlagenquote in der Regel mit weiteren Mehrkosten bezogen auf den reinen Energiepreis zu rechnen.

 

·         Mehrkosten gegenüber Normalostrom:

Ökostrom mit Neuanlagenquote : ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh

 

Ziel der Bündelausschreibungen ist es, durch den Wettbewerb günstigere Strompreise zu erhalten. Zu diesem Zweck werden gebündelte Ausschreibungen durchgeführt, das heißt eine größere Anzahl Kommunen/Zweckverbände wird jeweils in einem Bündel zusammengefasst. Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von KUBUS zentral beim Stromlieferanten / Netzbetreiber beschaffen.

 

Die Gemeinde Poxdorf hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. Mehrere Stromlieferanten).

 

Folgende Kosten (netto) fallen für die Gemeinde an:

 

  • Grundpreis (= nach Einwohnern gestaffelt) 500,00 €
  • zzgl. je leitungsgemessenen Abnahmestellen 174,90 € (dürfte nicht anfallen)
  • zzgl. je nicht leistungsgemessene Abnahmestellen 10,60 €

Beschluss:

1.    Der mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH geltende Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Lieferung von elektrischer Energie über ein web-basiertes Beschaffungsportal bleibt weiterhin bestehen.

 

2.    Es soll im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025

 


„Normalstrom“ (Ökostromanteil je nach Stromlieferant unterschiedlich)

 

alternativ:

 


„100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“

 

beschafft werden.

 

3.    Die Verwaltung wird gebeten, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu erfassen bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen.

 

4.    Die Abnahmestellen sollen in einem Standardlos ausgeschrieben werden (nur ein Lieferant)