Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile, demnach ist das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die bestehende Gewerbeeinheit im Erdgeschoss soll in Wohnraum abgeändert werden.

 

Zusätzlich sollen zwei Stellplätze durch einen Carport überdacht werden. Die Höhe der Carports soll an die bestehenden Garagen angepasst werden. Die Carports sind in offener Bauweise geplant.

 

Die Hofeinfahrt sowie das dort vorhandene Kruzifix stehen unter Denkmalschutz. Hierzu ist eine Stellungnahme des Amt für Denkmalschutz einzuholen.

 

Dem Antragssteller geht es vor allem darum folgende Fragen zu klären:

 

-       Kann das Versetzen und Vergrößern der Stellflächen gemäß Baubeschreibung durchgeführt werden

-       Können die Stellflächen unter den beschriebenen Voraussetzungen mit Carports überdacht werden?

 

Bezüglich des Versetzens und der Vergrößerung der Stellflächen bestehen keine Bedenken.

 

Bezüglich der Gestaltung der Carports soll eine Stellungnahme des Amt für Denkmalschutz eingeholt werden. Der geplante Carport ist unmittelbar in der Nähe der denkmalgeschützten Hofeinfahrt und des Kruzifix.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 62/1 Gkg. Poxdorf (Hauptstraße 7) gemäß den eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht. Bezüglich der Gestaltung der Carports soll eine Stellungnahme vom Amt für Denkmalschutz eingeholt werden.