Sitzung: 22.03.2021 GRP/079/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3, Anwesend: 13
Der Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Poxdorf
in seiner Sitzung vom 22.02.2021 wurde dem Gemeinderat Effeltrich in seiner
Sitzung am 08.03.2021 zur Entscheidung vorgelegt.
Der
Beschluss des Gemeinderates Effeltrich wurde dem Gemeinderat Poxdorf samt
Sachverhaltsdarstellung im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Die
Variante 1, die die Gemeinde Poxdorf in ihrem Beschluss vom 22.02.2021
favorisiert hat, kann nicht durchgesetzt werden, da man die Diskussion über den
Nutzungsanteil der VG Effeltrich am Gebäude nicht mehr wegbekommt.
Die
Variante 2 wurde gar nicht im Gemeinderat Effeltrich zur Abstimmung gebracht,
weil in Effeltrich die Tatsache, dass Poxdorf am Rathaus Effeltrich einen
namentlichen Eigentumsanteil hat, undenkbar ist.
Der
Gemeinderat Effeltrich hat aber daraufhin eine alternative Variante 1.1 als
Untervariante zur Poxdorfer Variante 1 diskutiert und beschlossen.
Variante 1.1 (Untervariante
zu Variante 1)
Beschluss:
Der Gemeinderat Effeltrich beschließt die Variante 1.1 vorzuschlagen. Hier soll
ein ortsüblicher Mietzins festgelegt werden.
Hinweise:
Wendet man den im Grundbuch verbrieften Eigentumsschlüssel von 35 % VG
Effeltrich und 65 % Gemeinde Effeltrich weiterhin an und behält man diesen auch
bei, würden sich die Kosten an dieser Maßnahme wie folgt aufteilen:
·
Gemeinde
Effeltrich 1.032.854,10 € (= 65 % von 1.589.006,30 €)
·
VG Effeltrich
556.152,21 € (= 35 % von 1.589.006,30 €)
An
den Gesamtkosten von 1.589.006,30 € hat somit unter Berücksichtigung der
Anteile von Effeltrich bzw. von Poxdorf an der VG Effeltrich die Gemeinde
Poxdorf einen Kostenanteil in Höhe von 203.476,67 € und die Gemeinde Effeltrich
einen Kostenanteil in Höhe von 1.385.529,64 €.
Die
Anwendung des o.g. Eigentumsschlüssels spiegelt aber wie oben dargestellt nicht
das tatsächliche Nutzungsverhältnis an den Flächen des Rathauses wieder, wonach
zwischen der VG Effeltrich und der Gemeinde Effeltrich nach der Berechnung vom
19.02.2021 eine Nutzungsverteilung von 68,73 % und 31,27 % besteht.
Deshalb
ist zum Ausgleich ein Mietvertrag zwischen der Gemeinde Effeltrich und der VG
Effeltrich über 33,73 % der Nutzfläche des Rathauses zu schließen (= Differenz
zwischen der tatsächlichen Nutzung durch die VG Effeltrich (68,73 %) und dem
Eigentumsanteil der VG Effeltrich (35 %).
Mietvertragsbedingungen (853,24 x 33,73 %) x
8,00 €/m² = 287,79 qm x 8,00 €/qm (als
Beispiel) = 2.296 €/monatlich.
Diese monatliche Miete würde für die
Gemeinde Poxdorf eine umgerechnete jährliche Belastung in Höhe von ca.
10.100,-- € bedeuten.
Über die Höhe der Miete pro qm müsste
Einigkeit erzielt werden. Mieten bei vergleichbaren Objekten in der Umgebung
liegen zwischen 6 und 8 € pro qm, man könnte hier einen Mittelwert mit 7 € pro
qm vorschlagen.
Die jährliche Belastung für die Gemeinde
Poxdorf wäre in diesem Fall ca. 8.900 €.
Natürlich wäre
die Miete an den Lebenshaltungskostenindex anpassen. Grundlage für die
Berechnung der Indexmiete ist der vom Statistischen Bundesamt jährlich
ermittelte Preisindex für die Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte in
Deutschland. Steigen die allgemeinen Lebenshaltungskosten, steigt also auch
die Miete. Der Vermieter kann die Miete einmal im Jahr an die
Preisentwicklung anpassen.
Finanzielle Stellungnahme der Verwaltung:
Was aber hier
entgegenspricht ist die Finanzierung im Verwaltungshaushalt über Miete. Nach
der Meinung der Verwaltung ist dies die denkbar schlechteste Lösung und hat
enorme finanzielle Auswirkungen.
-
Senkung der Zuführung vom VWH zum VMH und damit Senkung der
freien Finanzspanne um die jährliche Mietleistung.
Wenn
durch eine Miete die Gemeinde steuerrechtliche Vorteile hätte
(Umsatzsteuerrückvergütung usw.) wäre es noch nachvollziehbar, aber diese
Vorteile bestehen bei der Gemeinde Poxdorf hier nicht.
Bei
einer derzeitigen Zuführung ca. 70.000 würde der Miete 1/7 der Zuführung
ausmachen.
-
Die Miete ist weg, es wird kein Eigentum geschaffen.
-
In der Zukunft besteht die Miete weiterhin, eine
Amortisation gibt es nicht.
Nach wie vor favorisiert die
Verwaltung die Variante 2.
Variante
2:
Bei
einer Nutzungsverteilung (aus der Planung entnommen) von VG Effeltrich 68,73 %
und Gemeinde Effeltrich 31,27 % ergibt sich eine Kostenverteilung:
·
Gemeinde
Effeltrich 496.882,27 € (= 31,27 % von 1.589.006,30 €)
·
VG Effeltrich
1.092.124,03 € (= 68,73 % von 1.589.006,30 €)
An
den Gesamtkosten von 1.589.006,30 € hat somit unter Berücksichtigung der
Anteile von Effeltrich bzw. von Poxdorf an der VG Effeltrich die Gemeinde
Poxdorf einen Kostenanteil in Höhe von 399.570,64 € und die Gemeinde Effeltrich
einen Kostenanteil in Höhe von 1.189.435,66 €.
Die
Gemeinde Poxdorf müsste einen Betrag in Höhe von 399.570,64 € übernehmen und
diesen finanzieren.
Vorteile der
Finanzierung:
-
Die Tilgung der Kredite wird im Vermögenshaushalt gebucht
und senkt nicht die Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt. Natürlich
muss die Tilgung erwirtschaftet werden.
-
Die Zinsen bei einem Betrag von 399.570,64 € sind derzeit
bei kommunalen Bankdarlehen von weit unter 1 % und zu vernachlässigen (diese
werden im VWH anfallen).
-
Die Gemeinde Poxdorf schafft Eigentum welche im Grundbuch
festgehalten werden soll und zwar mit dem Stand der Einwohner zum Zeitpunkt der
Abgabe der ca. 400.000,-- € an die VG Effeltrich.
D. h. im Grundbuch werden weiterhin
die Gemeinde Effeltrich und die VG Effeltrich, jedoch mit den neuen
Eigentumsverhältnissen, genannt und gleichzeitig wird über einen Zusatz die
Verhältnisse der Einwohnerzahlen von Effeltrich und Poxdorf zum Stand des
Investments innerhalb der VG definiert.
Eine
eher konservative Finanzierung würde folgendes ergeben:
·
Betrag 400.000,-- € auf 30 Jahre mit
der Restschuld von 0,-- € bei 1 % Zins.
·
Jährliche Belastung ca. 15.434,-- €.
Die
Finanzierung wird aber beeinflusst durch die Vorgaben der Kommunalaufsicht
hinsichtlich der Höhe der Tilgung.
Wichtig ist zu erwähnen, dass daran gedacht werden muss,
dass mit der Investition von insgesamt 1.589.000,-- € keine Generalsanierung durchgeführt wird. Elektrische Leitungen,
Wasser, Abwasser sowie Heizung werden aus dem Bestand übernommen. Gerade im
Hinblick auf die Heizung kommen in den nächsten Jahren noch Kosten auf die
Eigentümer zu.
Die
Verwaltung schlägt dennoch vor, die Variante 2 zu favorisieren.
Um beide Varianten zahlenmäßig
bewerten zu können, ist eine Vergleichsrechnung dem Ratsinformationssystem
beigefügt. Hier sind die monatlichen Kosten der Variante 1.1 mit der Variante 2
auf Basis einer Finanzierung über 22 Jahre (= der Zeitpunkt, an dem die
Mietzahlung den sich aus den Nutzungsverhältnis für Poxdorf ergeben Anteil
gegenüber der Variante 1 übersteigt, ohne Preissteigerung) verglichen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
Variante 2 mit ca. 400.000,-- € zu favorisieren. Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, zu welchen Konditionen der Betrag aufgenommen werden kann.
Die Eigentumsverhältnisse sind nach
dem Stand der Berechnung vom 19.02.2020.
VG
Effeltrich 68,73 %
Gemeinde
Effeltrich 31,27 % im Grundbuch zu ändern.
Im Grundbuch ist auch der genaue
Einwohnerstand der Gemeinden Effeltrich und Poxdorf
für eine eventuelle spätere Vermögensauseinandersetzung zu hinterlegen. Der
Einwohnerstand soll vom 31.12.2020 übernommen werden.
Die Änderungsnebenkosten sind von
beiden Eigentümern zum obigen Stand zu tragen.