Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 9, Anwesend: 12

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Ziff. 7 Buchst. a BayBO sind Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis zu 2m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

Geplant ist die Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 2,00m auf einer Teilfläche der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze.

Dem Bauvorhaben stehen also als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung hinsichtlich der Zaunhöhe von 1,20 m auf 2,00m und der Zaunart von Holzscheren oder Schmiedeeisen Gitter auf einen Holz-/Aluminium Zaun.

Eine Befreiung auf einen 2,00m hohen Zaun entlang der Straße wurde im Bebauungsplangebiet noch nicht erteilt, dies würde somit einen Präzedenzfall darstellen.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung einer Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart und Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/4 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13); BVZ 4-21-PO wird zugestimmt.