Sitzung: 29.03.2021 GRE/101/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Der Beschluss des Gemeinderates Effeltrich vom 08.03.2021 (Variante 1.1 mit Mietzins) wurde dem Gemeinderat Poxdorf in seiner Sitzung am 22.03.2021 zur Entscheidung vorgelegt. Der Gemeinderat Poxdorf hat ausführlich über diesen Vorschlag der Gemeinde Effeltrich beraten.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hat sich der Gemeinderat Poxdorf nunmehr doch für die Variante 2 entschieden.
Variante
2:
Bei
einer Nutzungsverteilung (aus der Planung entnommen) von VG Effeltrich 68,73 %
und Gemeinde Effeltrich 31,27 % ergibt sich eine Kostenverteilung:
·
Gemeinde
Effeltrich 496.882,27 € (= 31,27 % von 1.589.006,30 €)
·
VG Effeltrich
1.092.124,03 € (= 68,73 % von 1.589.006,30 €)
An
den Gesamtkosten von 1.589.006,30 € hat somit unter Berücksichtigung der
Anteile von Effeltrich bzw. von Poxdorf an der VG Effeltrich die Gemeinde
Poxdorf einen Kostenanteil in Höhe von 399.570,64 € und die Gemeinde Effeltrich
einen Kostenanteil in Höhe von 1.189.435,66 €.
Der Gemeinderat Poxdorf hat folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, die
Variante 2 mit ca. 400.000,-- € zu favorisieren. Die Verwaltung wird beauftragt
zu prüfen, zu welchen Konditionen der Betrag aufgenommen werden kann.
Die Eigentumsverhältnisse sind nach
dem Stand der Berechnung vom 19.02.2020.
VG
Effeltrich 68,73 %
Gemeinde
Effeltrich 31,27 % im Grundbuch zu ändern.
Im Grundbuch ist auch der genaue
Einwohnerstand der Gemeinden Effeltrich und Poxdorf für eine eventuelle spätere
Vermögensauseinandersetzung zu hinterlegen. Der Einwohnerstand soll vom
31.12.2020 übernommen werden.
Die Änderungsnebenkosten sind von
beiden Eigentümern zum obigen Stand zu tragen.“
Falls die Gemeinde Effeltrich jetzt
zustimmen würde, würden sich folgende Kostenaufteilungen ergeben:
Gemeinde Effeltrich 1.189.435,66 €
Gemeinde Poxdorf 399.570,64 €
Die Eigentumsverhältnisse betragen
anschließend 68,73 % VG Effeltrich sowie Gemeinde Effeltrich 31,27 %.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, an dem Beschluss vom 08.03.2021, Top ö5, festzuhalten und die Variante 1.1 zu verwirklichen. Der ortsübliche Nettomietzins (Kaltmiete) wird auf 7,00 €/qm festgelegt. Bei Zustimmung im Gemeinderat Poxdorf hierüber, ist zwischen der Gemeinde Effeltrich und der VG Effeltrich ein entsprechender Mietvertrag zu entwerfen und dem Gemeinderat Effeltrich vorzulegen.