Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Anwesend: 11

Die Gemeinderäte Bettina Brechelmacher, Matthias Fischbach und Kathrin Heimann von der Fraktion Die Effeltricher Liste - DEL stellen folgenden Änderungsantrag zum vorgelegten Haushaltsentwurf:

Der Haushaltsentwurf ist wie folgt zu ändern:

1.    Der Ansatz für die Haushaltsstelle 9831 “Investitionszuweisungen an

Zweckverbände und dgl. Inv. Umlage an VGem für Rathausumbau” wird von 106.600 Euro in 2021 und 248.600 Euro in 2022 auf 26.650 Euro in 2021 und 62.150 Euro in 2022 reduziert.

2.    Der Ansatz für die Haushaltsstelle 9500 “Tiefbaumaßnahmen und Andere

Baumaßnahmen einschließlich Nebenkosten Rathausumbau Eigenanteil” wird von 312.000 Euro in 2021 und 728.000 Euro in 2022 auf 78.000 Euro in 2021 und 182.000 Euro in 2022 reduziert.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die daraus resultierenden redaktionellen Anpassungen nach Beschluss bei der Rücklagenentnahme bzw. der Kreditaufnahme (ab 2022) vorzunehmen.

 

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen wurden von der Kämmerin, Frau Keusch, beantwortet.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt dem o. a. Antrag der DEL  zu und beauftragt die Verwaltung die Änderungen im Haushalt einzuarbeiten.

 

Anwesend: 11      Ja: 3                               Nein: 8

 

 

 

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Effeltrich folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Effeltrich für das Haushaltsjahr 2021

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                4.641.500 €

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit                                      3.701.000 €

festgesetzt.

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                       420 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                                420 v. H.

2.    Gewerbesteuer                                                                                                  380 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 773.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.

 

Anwesend:             Ja:                                  Nein: