Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Effeltrich Sandäcker (Nordost)“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze im Sinn des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BayBO mit einer Fläche bis zu 50 m² verfahrensfrei zulässig.

 

Geplant ist die Anbringung einer Überdachung an der Rückseite der Garage, diese ist in die m²-Zahl der Garage mit einzurechnen, hieraus ergibt sich eine Größe von 48 m².

 

Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung der Baugrenze der Nebengebäude notwendig.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Effeltrich zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung bezüglich der Baugrenze der Nebengebäude. Der Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 53/3 Gkg. Effeltrich (Hans-Sachs-Straße 4); BVZ 11-21-EF wird zugestimmt.