Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

In der letzten Bund-Länder-Beratung wurde festgelegt, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit haben soll, einmal pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest zu machen.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz des Landkreises Forchheim hat sich dazu umfassend Gedanken gemacht, wie dies im Landkreis Forchheim realisiert werden kann.

 

Im Landkreis Forchheim gibt bzw. wird es dazu verschiedene Möglichkeiten geben:

 

  1. Niedergelassene Ärzte

Einige Hausärzte führen Antigen-Schnelltests selbst durch. Dazu ist eine Terminvereinbarung nötig.

Sollte der Hausarzt keine Tests durchführen, kann bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB) erfragt werden, welche Ärzte in der jeweiligen Umgebung auf das Corona-Virus testen. Die KVB  ist telefonisch unter der Nummer 116 117 erreichbar. Es können auch auf der Webseite der KVB nachgeschaut werden, die auf das Corona-Virus testen: www.kvb.de

 

  1. Apotheken

Apotheken können Antigen-Schnelltests durchzuführen. Das Landratsamt Forchheim hat dazu alle Apotheken im Landkreis angeschrieben.

Aktuell ist ein Test bereits bei folgenden Apotheken möglich:

·         Neunkirchen am Brand: St. Michaels Apotheke und Marktapotheke

·         Gräfenberg: Neue Apotheke

·         Hausen: Apotheke am Pilatuscampus

Vorher muss unbedingt telefonisch ein Termin mit der Apotheke vereinbart werden!

Bürgerinnen und Bürger können gerne bei Ihrer Apotheke nachfragen, ob ein Test möglich ist.

 

  1. Neues Schnelltestzentrum im Landkreis

Das Landratsamt hat zusätzlich zum Testzentrum Forchheim, Ruhalmstraße (Testzeiten Dienstag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 12.00 Uhr), ein neues Schnelltestzentrum zusammen mit dem BRK in Ebermannstadt, Pfarrzentrum St. Nikolaus, Kirchenplatz 9, eingerichtet. Bürgerinnen und Bürger können sich dort an drei Tagen unter der Woche (Montag, Mittwoch, Freitag jeweils von 15.00 bis 19.00 Uhr) kostenlos und ohne Voranmeldung testen lassen.

 

Zusätzlich hat sich der Landkreis Forchheim überlegt, dass die Gemeinden selbst auch Testzentren anbieten könnten, falls zusätzlichen Bedarf sehen seitens des Gemeinderates gesehen wird. Mit der Mischung aus niedergelassenen Ärzten, Apotheken und zusätzlich einem zentralen Schnelltestzentrum in der Mitte des Landkreises müsste in vielen Gemeinden der Bedarf zumindest unter der Woche gut abgedeckt sein.

Testzentren werden gegenwärtigen im Landkreis Forchheim von folgenden Gemeinden angeboten:

Dormitz, Heroldsbach, Leutenbach, Neunkirchen am Brand, Weilersbach

In Effeltrich ist der Bedarf, zumindest unter der Woche, zum gegenwärtigen Zeitpunkt gut abgedeckt, da das Ärztehaus unter der Woche Schnelltests anbietet.

 

Es ist zu überlegen, ob die Gemeinde zusätzlich am Wochenende Schnelltests anbieten sollte, da dann das Ärztehaus nicht besetzt ist und somit ansonsten in Effeltrich keine Schnelltests durchgeführt werden können, zumal die örtliche Apotheke keine Schnelltests durchführt.

 

Mittelfristig werden sicherlich z.B. kulturelle Veranstaltungen an den Wochenenden stattfinden, zu denen man nur Zugang bekommt, wenn man einen aktuellen (dies ist noch nicht definiert, vermutlich nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltest vorlegen kann.

Auch die Öffnung der Außengastronomie sowie die Gewährung von Einkaufsmöglichkeiten könnte mit einer solchen Forderung verbunden werden.

 

Für solche Fälle ist zu überlegen, ob man Schnelltests für die Bürger an Samstagen und Sonntagen anbietet, als Ort hierfür kommt z.B. die Turnhalle in Betracht.

 

Hierfür Personal zu finden wäre das größte Problem.

 

In anderen Gemeinden haben sich Freiwillige (oftmals Rentner, die in einem Beruf der Gesundheitsfürsorge tätig waren) gefunden, die diese Tätigkeit übernehmen, zumindest zum Teil ehrenamtlich.

 

Die Gemeinde kann vom Gesundheitsamt des Landratsamtes dazu beauftragt werden, ein Testzentrum zu stellen.

Dazu müsste die Gemeinde geeignete Räumlichkeiten vorweisen. Zudem muss auch das Personal durch die Gemeinde rekrutiert werden. Die Organisationen des Landkreises ASB und BRK sind bereits beim Impf- und Testzentrum umfangreich gebunden.

Die Tests dürfen nach einer Schulung von ehrenamtlichen Personen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie von Personen mit medizinischem Hintergrund (z. B. Ärzte, Apotheker, Arzthelferinnen, Krankenschwestern etc.) durchgeführt werden, die weiteren Helfer (z.B. zur Datenerfassung bei der Anmeldung) müssen keine solche Qualifikation aufweisen. Eine Schulung bietet der Landkreis in Zusammenarbeit mit dem BRK an.

 

Die Räumlichkeiten sind in eine Anmeldestation, eine Teststation sowie in einen Wartebereich aufzugliedern.

Es kann auch ein größerer Raum verwendet werden, der entsprechend zu unterteilen ist.

Laut Auskunft des Landratsamtes ist die gleichzeitige Anwesenheit von 4-5 Helfern erforderlich.

 

Gedacht wäre in Effeltrich für 2 h am Samstag sowie 2 h am Sonntag diese Tests anzubieten, gegebenenfalls in der Turnhalle.

 

Zwischenzeitlich steht fest, dass die entstehenden Kosten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) abgerechnet werden können in Form von pauschalen Zahlungen für jeden durchgeführten Test, auch Infrastrukturkosten (z.B. Kosten für Stellwände) können dort geltend gemacht werden.

Als Kostenbelastung für die Gemeinde würden in jedem Fall Kosten für die Reinigung der Räumlichkeiten sowie für den Aufwand der Verwaltung für die Abrechnungen gegenüber der KVB entstehen.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, ein Schnelltestzentrum in Effeltrich (Sportheim Effeltrich hinten unten beim Kabinentrakt) zu installieren.

Der Vorsitzende wird beauftragt, hierfür Personal zu akquirieren.