Sitzung: 26.04.2021 GRP/080/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“
und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben
zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die
Erschließung gesichert ist.
Der
Anbau an das Treppenhaus sowie die Erweiterung des Balkons befinden sich
außerhalb des Baufensters. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.
Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich
vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar sind.
Die
beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der
nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.
Die
Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.
Dem
Bauantrag liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei.
Die
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung bezüglich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau einer Treppenhauserweiterung, Vergrößerung einer Dachgaube und Erweiterung des Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 815/12 Gkg. Poxdorf (Schulstraße 11); BVZ 5-21-PO entsprechend der am 18.03.2021 eingereichten Planungsunterlagen.