Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Anbau an das Treppenhaus sowie die Erweiterung des Balkons befinden sich außerhalb des Baufensters. Hierfür ist eine Befreiung notwendig.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

Die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

 

Dem Bauantrag liegt eine Abstandsflächenübernahmeerklärung bei.

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung bezüglich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau einer Treppenhauserweiterung, Vergrößerung einer Dachgaube und Erweiterung des Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 815/12 Gkg. Poxdorf (Schulstraße 11); BVZ 5-21-PO entsprechend der am 18.03.2021 eingereichten Planungsunterlagen.