Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12

2. Bebauungsplan-Änderung „Poxdorf Süd“

(Bereich Schulstraße – Am Anger)

 

Die Gemeinde Poxdorf beabsichtigt, im Zuge des Neubaus des gemeindlichen Kindergartens (östlich der Schule) den bisherigen Kindergarten auf der Flur-Nr. 811 (westlich der Schule) abzureißen und dort Wohnbebauung aufzuplanen.

Mit der Aufplanung der Wohnbaufläche wurde die Planungsgruppe Strunz beauftragt, mit den Planungen für den Kindergarten-Neubau und die Umgestaltung des Umgriffs der Schule das Büro Müller-Maatsch.


Aufstellungsbeschluss

 

Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Poxdorf Süd“ im Bereich Schulstraße - Am Anger zu ändern. Der Änderungsbereich ist wie folgt umgrenzt:

 

im Norden:      durch die Flur-Nrn. 826/2 (Schulstraße), Gemarkung Poxdorf

im Osten:        durch die Flur-Nr. 813, Gemarkung Poxdorf;

im Süden:       durch die Flur-Nr. 1077 (Angerstraße), Gemarkung Poxdorf

im Westen:      durch Flur-Nrn. 810 und 1040, Gemarkung Poxdorf.

 

Es ist vorgesehen, im Änderungsbereich Einzel- und Doppelhäuser für Wohnbebauung zu errichten. Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die Änderung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

Beschluss des Vorentwurfs

 

Der Gemeinderat beschließt die heute vorgestellte Variante 2b als Vorentwurf, auf dessen Grundlage die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB durchzuführen ist.

Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.