Sitzung: 26.04.2021 GRP/080/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3, Anwesend: 12
2. Bebauungsplan-Änderung
„Poxdorf Süd“
(Bereich Schulstraße – Am Anger)
Die Gemeinde Poxdorf beabsichtigt, im Zuge
des Neubaus des gemeindlichen Kindergartens (östlich der Schule) den bisherigen
Kindergarten auf der Flur-Nr. 811 (westlich der Schule) abzureißen und dort Wohnbebauung
aufzuplanen.
Mit der Aufplanung der Wohnbaufläche wurde
die Planungsgruppe Strunz beauftragt, mit den Planungen für den
Kindergarten-Neubau und die Umgestaltung des Umgriffs der Schule das Büro
Müller-Maatsch.
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat
beschließt, den Bebauungsplan „Poxdorf Süd“ im Bereich Schulstraße - Am Anger
zu ändern. Der Änderungsbereich ist wie folgt umgrenzt:
im Norden: durch die Flur-Nrn. 826/2 (Schulstraße), Gemarkung Poxdorf
im Osten: durch die Flur-Nr. 813, Gemarkung Poxdorf;
im Süden: durch die Flur-Nr. 1077 (Angerstraße), Gemarkung Poxdorf
im Westen: durch
Flur-Nrn. 810 und 1040, Gemarkung Poxdorf.
Es ist vorgesehen, im
Änderungsbereich Einzel- und Doppelhäuser für Wohnbebauung zu errichten. Da es
sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die Änderung des
Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.
Beschluss des
Vorentwurfs
Der Gemeinderat
beschließt die heute vorgestellte Variante 2b als Vorentwurf, auf dessen
Grundlage die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
BauGB durchzuführen ist.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.