Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 wurde den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Sitzungsladung als Tischvorlage zur Verfügung gestellt. Vertiefende Fragen wurden von der Kämmerin Frau Keusch beantwortet.


Beschluss:

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Gemeinderat Poxdorf folgende

 

Haushaltssatzung

der Gemeinde Poxdorf für das Haushaltsjahr 2021

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Jahr 2021 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit        2.962.950

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit              4.128.900

festgesetzt.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 1.319.500 € festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                                  420 v. H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                            420 v. H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                              400 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  493.000 € festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2021 in Kraft.