Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m², außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses mit 6,00m x 4,00m x 2,95m (Länge x Breite x Höhe) an der südöstlichen Grundstücksgrenze. Als Dachform ist ein Pultdach geplant, wobei der höchste Punkt 3,6m und der niedrigste Punkt 2,3m beträgt, die mittlere Wandhöhe beträgt demnach 2,95m.

 

Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ entgegen.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung des Baufensters notwendig. Diese Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Die Nachbarn, welche durch die Befreiung beeinträchtigt werden könnten, haben Ihr Einverständnis erteilt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung hinsichtlich des Baufensters des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung eines Gartenhauses mit Holzverkleidung auf dem Grundstück Fl.Nr. 769/3 Gkg. Poxdorf (Weidichstraße 12); BVZ 6-21-PO wird zugestimmt.