Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Geplant ist die Errichtung eines Gartenhauses mit einer Länge von 2,70m, einer Breite von 2,70m und einer Höhe von 2,20m an der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Die Fläche für die vorgesehene Bepflanzung mit einer 2-reihigen Hecke bleibt bestehen.

Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung der Baugrenze notwendig. Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

 

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung der Baugrenze des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Gartenhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/9 Gkg. Poxdorf wird zugestimmt.