Sitzung: 17.05.2021 GRP/081/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Gemeinderat der Gemeinde Poxdorf hat in seiner Sitzung am 26.04.2021 folgenden Beschluss gefasst.
Die Gemeinde Poxdorf präferiert eine komplette Bereinigung der Eigentumssituation (Auszahlung des mittelbaren Eigentumsanteils der Gemeinde Poxdorf über die Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich, Übergang des kompletten Eigentums an die Gemeinde Effeltrich) und den Abschluss eines ausgewogenen, marktgerechten Mietvertrages zwischen dem neuen Alleineigentümer Gemeinde Effeltrich und der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich.
Daraufhin behandelte der Gemeinderat der Gemeinde Effeltrich in seiner Sitzung am 10.05.2021 den Beschluss der Gemeinde Poxdorf.
Es wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat Effeltrich beschließt, das Rathaus von der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich um den Anteil der Gemeinde Poxdorf zurück zu erwerben. Der Anteil wird auf 106.580 € beziffert.
Die Gemeinde Effeltrich wird sodann alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich. Das Wertgutachten sowie die Vereinbarung von 1983 wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.
Sämtliche Kaufnebenkosten trägt der Erwerber.
Im Kaufvertrag sollen nachfolgende Vereinbarungen getroffen werden:
- Kaufpreiszahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus
- Mietbeginn mit der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich ist ab dem Monat der Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus.
- Die Verfügungsgewalt geht mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages auf die Gemeinde Effeltrich über, ebenso wird bereits zu diesem Zeitpunkt die Eigentumsumschreibung veranlasst.
- Es soll eine komplette Rückabwicklungsklausel in der notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Wenn der geplante Umbau nicht bis zum 31.12.2023 vollzogen wurde, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.“
Die Berechnung der 106.580,-- € wird wie folgt erklärt:
Bereinigung der Einkommenssituation Rathaus Effeltrich; Auszahlung
des Eigentumsanteils der Gemeinde Poxdorf
Gemeinde Effeltrich wird alleiniger Eigentümer des Rathauses
Effeltrich
Im Grundbuch des Amtsgerichtes Forchheim Band 37 Blatt 1279 sind die Eigentumsverhältnisse des derzeitigen Verwaltungsgebäudes wie folgt geregelt:
Gemeinde Effeltrich 65/100
Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich 35/100
Der Wert des Rathauses mit Grundstück wurde per Wertgutachten von Dipl. Ing. Robert Holzmann, Kleinsendelbach Hauptstraße 2, 91077 Kleinsendelbach, zum Bewertungsstichtag 11.07.2018 auf 775.000,-- € festgesetzt. Hiervon wird die nachfolgende Berechnung abgeleitet.
Aber: Die im EG befindliche Poststelle ist nicht im Wert der 775.000,-- € inbegriffen. Diese 74,94 qm (Seite 10 BGF EG 5,38 * 13,93) müssen noch hinzugerechnet werden. Siehe im Gutachten Seite 21.
Würde man bei der Sachwertberechnung auf Seite 18 des Gutachten Holzmann diese Quadratmeter ansetzen, ergibt sich folgende Berechnung:
74,94 qm x 1.333 €/qm (Seite 16 10.1.4) = 99.895 €
Minus 58% Wertminderung wegen Alter -57.939,10 €
Gebäudewert 41.955,90 €
D.h. das Gebäude wäre 775.000 € + 41.955,90 €= 816.955 € wert.
65 % Gemeinde Effeltrich 531.020,-- €
35 % Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich 285.934,-- €
Aufteilung der Kosten nun nach den damaligen Einwohnern von 1983.
Einwohnerstand 1983 lt. Vereinbarung von 1983
Effeltrich 1809 179.353 €
Poxdorf 1075 106.580 €
Gesamt: 2884
Hiermit ergibt sich eine Vermögensauseinandersetzung in Höhe von 106.580
€ die die Gemeinde Effeltrich an die Gemeinde Poxdorf leisten müsste. Die Gemeinde Effeltrich wird sodann alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich.
Beschluss:
Der
Gemeinderat Poxdorf beschließt, ihren Anteil am Eigentum an dem Rathaus der
Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich an die Gemeinde Effeltrich zu veräußern. Der Anteil wird auf 106.580 € beziffert.
Abschluss
eines ausgewogenen, marktgerechten Mietvertrages zwischen dem neuen
Alleineigentümer Gemeinde Effeltrich und der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
zum Mietpreis pro qm benutzter Bürofläche 7,-- €/qm zzgl. umlagefähiger
Nebenkosten. Der Mietpreis wird in einem 3 Jahres Turnus an die Entwicklung des
Mietpreisindexes für Büroflächen in der Region angepasst.
Die Gemeinde
Effeltrich wird sodann alleiniger Eigentümer des Rathauses Effeltrich. Das
Wertgutachten sowie die Vereinbarung von 1983 wird zum Bestandteil des
Beschlusses erklärt.
Sämtliche
Kaufnebenkosten trägt der Erwerber.
Im Kaufvertrag
sollen nachfolgende Vereinbarungen getroffen werden:
-
Kaufpreiszahlung ist fällig innerhalb von 14 Tagen
nach Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus
-
Mietbeginn mit der Verwaltungsgemeinschaft Effeltrich
ist ab dem Monat der Anzeige der Fertigstellung des Gesamtumbaus.
-
Die Verfügungsgewalt geht mit Abschluss des
notariellen Kaufvertrages auf die Gemeinde Effeltrich über, ebenso wird bereits
zu diesem Zeitpunkt die Eigentumsumschreibung veranlasst.
-
Es soll eine komplette Rückabwicklungsklausel indem
notariellen Kaufvertrag mit aufgenommen werden. Wenn der geplante Umbau nicht
bis zum 31.12.2023 vollzogen wurde, kann der Vertrag rückabgewickelt werden.
Der Gemeinderat Poxdorf
stimmt dem zu.