Sitzung: 17.05.2021 GRP/081/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Der
Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist
somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die
Erschließung gesichert ist und Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten
werden.
Nach
Art. 57 Abs. 1 Ziff. 7 Buchst. a BayBO sind Sichtschutzzäune mit einer Höhe bis
zu 2m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.
Geplant
ist die Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 1,70m auf einer
Teilfläche der südlichen und östlichen Grundstücksgrenze.
Dem
Bauvorhaben stehen also als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des
Bebauungsplanes entgegen.
Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung hinsichtlich der
Zaunhöhe von 1,20 m auf 1,70m und der Zaunart von Holzscheren oder
Schmiedeeisen Gitter auf einen Holz-/Aluminium Zaun.
Zäune mit einer Höhe von 1,70m entlang der Straße sind im Bebauungsplangebiet bereits vorhanden.
Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart und Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/4 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 13); BVZ 9-21-PO wird zugestimmt.