Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

Geplant ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes zur auf der südlichen Seite des Grundstückes und einer Teilfläche der westlichen Grundstücksgrenze.

Nach dem Bebauungsplan wäre nur ein Maschendrahtzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Es ist demnach eine Befreiung der Zaunart von Maschendrahtzaun auf Doppelstabmattenzaun erforderlich.

Weiterhin sollen 4 Holz-Sichtschutzelemente mit einer Höhe von 1,80 und einer Länge von insgesamt 7,20m an der westlichen Grundstücksgrenze entlang der Terrasse angebracht werden. Hierfür ist eine Befreiung der Zaunart sowie der Zaunhöhe erforderlich.

Die Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiungen und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart und der Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Holz-Sichtschutzes sowie eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/14 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 30); BVZ 10-21-PO wird zugestimmt.