Sitzung: 17.05.2021 GRP/081/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13
Der
Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher
II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn
die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden.
Nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und
Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu
2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber
als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.
Geplant
ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes zur auf der südlichen Seite des
Grundstückes und einer Teilfläche der östlichen Grundstücksgrenze.
Nach
dem Bebauungsplan wäre nur ein Maschendrahtzaun an der seitlichen
Grundstücksgrenze zulässig. Es ist demnach eine Befreiung der Zaunart von
Maschendrahtzaun auf Doppelstabmattenzaun erforderlich.
Weiterhin
sollen ein Sichtschutz zwischen den Terrassen der Doppelhäuser mit einer Höhe
von 1,70m und einer Länge von insgesamt 4,00m aus Natursteinen angebracht
werden. Hierfür ist eine Befreiung der Zaunart sowie der Zaunhöhe erforderlich.
Die
Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die
Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der
Befreiungen und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig.
(Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart und der Zaunhöhe des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung einer Natursteinmauer sowie eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/15 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 32); BVZ 11-21-PO wird zugestimmt.