Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf Vorbescheid zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben liegt im Bereich der Ortsabrundungssatzung „Mittlerer Bühl – Am Felsenkeller“. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der Ortsabrundungssatzung richtet sich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 22.03.2021 bereits über eine gemeindliche Voranfrage abgestimmt, das Einvernehmen wurde nicht erteilt.

 

Die damalige Planung wurde überarbeitet. Folgende Änderungen ergeben sich aus der Planung:

Reduzierung der Geschossigkeit von 2 Vollgeschossen und Dachgeschoss auf 1 Vollgeschoss, Dachgeschoss und Spitzboden.

Reduzierung der Anzahl der Wohneinheiten von 10 auf 8 Wohneinheiten.

Reduzierung der Geschossfläche von 1.032,50 m² auf 844 m².

Reduzierung der Grundstücksfläche von 374,48 m² auf 368 m².

Reduzierung der Firsthöhe von 12,225m auf 10,535m.

Reduzierung des 2-geschossigen Vorbaus auf 1 Vollgeschoss.

 

Die Erschließung ist gesichert, genügend Stellplätze sind vorhanden.

 

Nach den oben genannten Änderungen fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB zum Antrag auf Vorbescheid; Neubau eines 8-Familienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/3 Gkg. Effeltrich (Mittelfuhre 6); BVZ 14-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen in Aussicht.