Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Gebäude hat eine Länge von 36,49m. Hiervon liegen ca. 7m innerhalb des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“. Dieses Teilstück ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Für das Grundstück ist im Bebauungsplan eine Bebauung mit 2 Vollgeschossen vorgesehen. Eine Befreiung von 2 Vollgeschossen auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss wurde im Bebauungsplangebiet mehrfach erteilt, eine Befreiung der Baugrenze wäre ebenfalls notwendig, diese Befreiung wurde ebenfalls bereits mehrfach erteilt.

Im Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 35 Grad vorgeschrieben. Der Bauherr plant ein Staffelgeschoss mit einem Flachdach. Diese Dachform gibt es im Bebauungsplangebiet noch nicht.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

 

Der Großteil des Gebäudes liegt im Innenbereich und ist demnach nach § 34 BauGB zu beurteilen. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Grundfläche des geplanten Gebäudes (732 m²) fügt sich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Schule, der Kindergarten und das Gewerbe in der Baiersdorfer Straße sind hier nicht als Vergleich zu sehen, da diese nicht prägend für die Wohnbebauung in der Umgebung sind.

Die geplante Geschossfläche (1.570 m²) fügt sich ebenfalls nicht ein.

 

Bezüglich der Dachform gibt es keine Staffelgeschosse in der näheren Umgebung.

 

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28.09.2020 der Bauvoranfrage zum Neubau einer Wohnanlage auf dem Grundstück einstimmig zugestimmt.

 

Die derzeitige Planung unterscheidet sich deutlich zur damaligen Voranfrage.

 

Anstelle der damals zwei Gebäude soll nun ein Gebäude entstehen. Die Anzahl der Wohneinheiten war bei dem damaligen Antrag noch nicht bekannt. Es sollen insgesamt 18 Wohneinheiten entstehen.

 

Es sind allerdings nur 32 Stellplätze vorhanden. Nach der Neuerlassenen Stellplatzsatzung der Gemeinde Poxdorf werden 36 Stellplätze für das Bauvorhaben benötigt.

 

Die Nachbarunterschriften sind unvollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze, der Dachform, der Geschossigkeit zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau einer Wohnanlage mit 18 Wohnungen auf den Grundstücken Fl.Nr. 818 und 818/1 jeweils Gkg. Poxdorf (Schulstraße 3); BVZ 12-21-PO entsprechen der eingereichten Planungsunterlagen. Die 4 zusätzlich benötigten Stellplätze sind nachzuweisen.

Der Gemeinderat regt an, die Zufahrt über die Schulstraße sowie die Ausfahrt über die Baiersdorferstraße auf das Gelände erfolgen zu lassen. Alternativ soll die Zu- und Ausfahrt komplett über die Baiersdorferstraße erfolgen.