Sitzung: 21.06.2021 GRP/082/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10
Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das geplante Vorhaben liegt
innerhalb des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gräbig“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach §
30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es die Festsetzungen einhält und die
Erschließung gesichert ist.
Der
Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenze, die Baugrenze wurde im
Bebauungsplangebiet bereits befreit. Allerdings ist auf der Stelle, auf welchem
der Schuppen geplant ist, der Erhalt von zwei bestehenden Bäumen vorgesehen.
Von
dem Erhalt der Bäume ist bei dem Bauvorhaben 2008 eine Befreiung erteilt
worden, allerdings musste hierfür ein Ausgleich erbracht werden. Hierfür wurde
ein Freiflächenplan erstellt. Dieser ist Teil der Baugenehmigung.
In
dieser Freiflächenplanung ist die Errichtung mehrerer Bäume und Strauchbereiche
vorgesehen. Das geplante Gebäude befindet sich in einem der vorgesehenen
Strauchbereiche.
Bei
der Durchsicht des Sachverhaltes wurde festgestellt, die Pflanzung von Bäumen
und Sträuchern nach dem Freiflächenplan vom Bauherrn nicht durchgeführt wurde.
Insgesamt fehlen ca. 9 Bäume und 19 Strauchbereiche.
Aufgrund
dessen, dass auf dieser Stelle ein Strauchbereich gemäß Freiflächenplan von
2008 geplant ist, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht
zu erteilen.
Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die
Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich
vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar sind.
Beschluss:
Die Gemeinde Poxdorf erteilt unter der Voraussetzung, dass bis zum 31.12.2021 die geforderten Nachpflanzungen gemäß Freiflächenplan ca. 9 Bäume und 19 Strauchbereiche erfolgen, das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1339 Gkg. Poxdorf (Kersbacher Straße 1); BVZ 13-21-PO entsprechen der eingereichten Planungsunterlagen.