Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das geplante Vorhaben liegt innerhalb des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Gräbig“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es die Festsetzungen einhält und die Erschließung gesichert ist.

 

Der Schuppen befindet sich außerhalb der Baugrenze, die Baugrenze wurde im Bebauungsplangebiet bereits befreit. Allerdings ist auf der Stelle, auf welchem der Schuppen geplant ist, der Erhalt von zwei bestehenden Bäumen vorgesehen.

Von dem Erhalt der Bäume ist bei dem Bauvorhaben 2008 eine Befreiung erteilt worden, allerdings musste hierfür ein Ausgleich erbracht werden. Hierfür wurde ein Freiflächenplan erstellt. Dieser ist Teil der Baugenehmigung.

In dieser Freiflächenplanung ist die Errichtung mehrerer Bäume und Strauchbereiche vorgesehen. Das geplante Gebäude befindet sich in einem der vorgesehenen Strauchbereiche.

Bei der Durchsicht des Sachverhaltes wurde festgestellt, die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern nach dem Freiflächenplan vom Bauherrn nicht durchgeführt wurde. Insgesamt fehlen ca. 9 Bäume und 19 Strauchbereiche.

 

Aufgrund dessen, dass auf dieser Stelle ein Strauchbereich gemäß Freiflächenplan von 2008 geplant ist, empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen.

 

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt unter der Voraussetzung, dass bis zum 31.12.2021 die geforderten Nachpflanzungen gemäß Freiflächenplan ca. 9 Bäume und 19 Strauchbereiche erfolgen, das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Errichtung eines Schuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 1339 Gkg. Poxdorf (Kersbacher Straße 1); BVZ 13-21-PO entsprechen der eingereichten Planungsunterlagen.