Sitzung: 07.06.2021 GRE/095/2021
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
a)
Corona Testzentrum Effeltrich
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die
Helfer über die bayerische Ehrenamtsversicherung haftpflicht- und
unfallversichert sind.
Mit
der Bayerischen Ehrenamtsversicherung stellt der Freistaat Bayern seit 2007
sicher, dass Ehrenamtliche bei ihrem Engagement keine Nachteile erleiden, wenn
sie selbst keinen entsprechenden Versicherungsschutz haben.
Die
Bayerische Ehrenamtsversicherung besteht aus einer Haftpflicht- und einer
Unfallversicherung.
Sie
ist eine Auffangversicherung und damit nachrangig, das heißt eine anderweitig
bestehende Haftpflicht- oder Unfallversicherung (gesetzlich wie privat) geht im
Schadensfall vor.
Die
Bayerische Ehrenamtsversicherung ist antrags- und beitragsfrei, die Kosten
trägt allein der Freistaat Bayern.