Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Der Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des Bebauungsplanes entgegen.

 

Geplant ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, nach dem Bebauungsplan wäre nur ein Maschendrahtzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Es ist demnach eine Befreiung der Zaunart von Maschendrahtzaun auf Doppelstabmattenzaun erforderlich.

Weiterhin wird eine Befreiung bezüglich der Höhenlage des Grundstückes und der Außenanlagen beantragt, da aufgrund der Hanglage des Grundstückes sonst sämtliches Wasser in Richtung des Wohnhauses fließen würde.

Gemäß dem Bebauungsplan müsste das Gelände in Höhe des angrenzenden Gehweges im Westen und im Süden angeböscht werden.

 

 

Die Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der Befreiungen und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig. (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart, der Höhenlage und der Außenanlagen des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/10 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 22); BVZ 14-21-PO wird zugestimmt.