Sitzung: 21.06.2021 GRP/082/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10
Der
Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher
II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn
die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich
Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit
einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem
Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des
Bebauungsplanes entgegen.
Geplant
ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, nach dem Bebauungsplan wäre nur
ein Maschendrahtzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Es ist
demnach eine Befreiung der Zaunart von Maschendrahtzaun auf
Doppelstabmattenzaun erforderlich.
Weiterhin wird eine Befreiung bezüglich der Höhenlage des Grundstückes und der Außenanlagen beantragt, da aufgrund der Hanglage des Grundstückes sonst sämtliches Wasser in Richtung des Wohnhauses fließen würde.
Gemäß dem Bebauungsplan müsste das Gelände in Höhe des angrenzenden Gehweges im Westen und im Süden angeböscht werden.
Die
Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die
Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der
Befreiungen und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig.
(Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen hinsichtlich der Zaunart, der Höhenlage und der Außenanlagen des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/10 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 22); BVZ 14-21-PO wird zugestimmt.