Sitzung: 21.06.2021 GRP/082/2021
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10
Der
Gemeinderat nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher
II“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn
die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. a BayBO sind Mauern einschließlich
Stützmauern und Einfriedungen, Sichtschutzzäunen und Terrassentrennwände mit
einer Höhe bis zu 2 m, außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig. Dem
Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht die Festsetzungen des
Bebauungsplanes entgegen.
Geplant
ist die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes, nach dem Bebauungsplan wäre
nur ein Maschendrahtzaun an der seitlichen Grundstücksgrenze zulässig. Es ist
demnach eine Befreiung der Zaunart von Maschendrahtzaun auf
Doppelstabmattenzaun erforderlich.
Die
Befreiungen können erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar sind, die
Grundzüge der Planung nicht berühren und auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind. Für die Erteilung der
Befreiungen und den Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig.
(Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG)
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung hinsichtlich der Zaunart des Bebauungsplanes „Am Mühlweiher II“ wie beantragt. Der Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem Grundstück Fl.Nr. 84/9 Gkg. Poxdorf (Mühlweiherstraße 17); BVZ 16-21-PO wird zugestimmt.