Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Effeltrich West“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Für das Vorhaben ist die Befreiung der Geschossigkeit notwendig.

Für das Grundstück ist die Geschossigkeit mit „E“ festgelegt. Die geplante Gaube befindet sich im Dachgeschoss, daher ist eine Befreiung von „E“ auf „E+D“ notwendig.

Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung hinsichtlich der Geschossigkeit zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Erweiterung eines Wohnhauses mit einer neuen Dachgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1422/24 Gkg. Effeltrich (Dr.-Rühl-Straße 28); BVZ 21-21-EF entsprechend der am 22.06.2021 eingereichten Planungsunterlagen.