Beschluss: Zur Kenntnis genommen

a) Information an den Gemeinderat Poxdorf zu TOP 14 Bstb. e vom 21.06.2021

 

Prüfung, ob ein Anleinzwang für Hunde außerhalb geschlossener Ortschaften besteht:

Die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen für eine Leinenpflicht in Bayern ist im Art. 18 LStVG festgelegt. Hier wird den Gemeinden eine Regelung unter Berücksichtigung der verschiedenen örtlichen Gegebenheiten und dem Tierschutz erlaubt. Diese Regelungen (Verordnungen) dienen zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder der öffentlichen Reinlichkeit und können das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen einschränken.

Die Gemeinde Poxdorf hat in ihrer Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (Hundehaltungsverordnung – HVO) vom 06.10.2003 festgelegt, dass Hunde in öffentlichen Anlagen oder auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen so zu führen sind, das andere nicht gefährdet, geschädigt oder belästigt werden (§1 Abs. 1 HVO). Kampfhunde sind zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder öffentliche Reinlichkeit auf allen Wegen, Straßen, Plätzen, in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen, Grünanlagen sowie auf beschränkt-öffentlichen Wegen in Grünanlagen stets an einer reißfesten Leine von höchstens 120 cm Länge zu führen (somit leinenpflichtig gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 HVO). Weitere leinenpflichtige Hunde (§ 2 Abs. 1 HVO) sind große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 cm (schon durch die Zugehörigkeit zur Rasse Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge gehörten diese erwachsenen Hunde ebenfalls zu den leinenpflichtigen Hunden).

Für die Brut- und Setzzeit (ca. 01.04. – 15.07.) ist in der LStVG und in der HVO keine Leinenpflicht außerhalb geschlossener Ortschaften vorgeschrieben. Bei einer Verhängung einer Leinenpflicht im Bereich von Wald, Wiesen und Feldern muss gem. Art. 18 Abs. 1 Satz 2 LStVG dem Bewegungsbedürfnis des Hundes Rechnung getragen werden. Ein Leinenzwang zur Brut- und Setzzeit würde hier nicht standhalten.

Um die Hundebesitzer für dieses Thema zu sensibilisieren könnte der Flyer des Bayerischen Jagdverbands e.V. „Mit meinem Hund in der Natur“ in der Verwaltung ausgelegt werden und eine Information über die Auslage im Nachrichtenblatt erscheinen.  

 

b) Verkauf von FFW Sachen in Ebay

c) Grünanlagenpflege in der Gemeinde Poxdorf

d) Hochwasserproblematik