Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxorf nimmt die Bauvoranfrage zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen.

Die ursprüngliche Bauvoranfrage wurde vom Gemeinderat am 22.02.2021 abgelehnt.

 

Die Tektur hat folgende Veränderungen im Gegensatz zum ursprünglichen Bauplan:

-       Reduzierung von 6 auf 4 Wohneinheiten, Nachweis von 9 Stellplätzen

-       Verringerung der Geschossflächenzahl von 0,83 auf 0,79

-       Reduzierung der Firsthöhe von 13,475m auf 12,84m

-       Reduzierung der Gaubenanzahl- und -breiten

 

Folgende Befreiungen sind weiterhin nötig:

-       Baugrenze

Eine Befreiung der Baugrenze wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

-       Geschossigkeit

Eine Befreiung von 2 Vollgeschossen auf 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss wurden im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

-       Geschossflächenzahl

Die Gemeinde Poxdorf hat bereits eine Befreiung der Geschossflächenzahl auf 0,83 im Bebauungsplan „Poxdorf Süd“ erteilt. Dieser Antrag wurde vom Landratsamt Forchheim nicht genehmigt, die darauffolgende Tektur hatte nur noch eine Geschossflächenzahl von 0,74.

 

Es sind ausreichend Stellplätze nach der aktuellen Stellplatzsatzung vorhanden.

 

Bezüglich des Kanalanschlusses müsste überprüft werden, ob der vorhanden DN150 An-schluss an den Mischwasserkanal für das geplante Vorhaben ausreichend ist.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf stellt sein Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. Die benötigten Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze, der Geschossigkeit und der Geschossflächenzahl werden in Aussicht gestellt. Der Antragssteller hat beim Bauantrag ein Gutachten beizulegen, welches die Leistungsfähigkeit des Kanals nachweist.