Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

 

Das Vorhaben befindet sich weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, noch im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist demnach nach § 35 BauGB zu beurteilen.

Nach § 35 Abs. 2 BauGB können Vorhaben im Außenbereich zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.

Öffentliche Belange werden durch den Neubau eines Geräteschuppens nicht beeinträchtigt.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/5 Gkg. Effeltrich; BVZ 16-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.