Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 12, Anwesend: 12

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das Vorhaben liegt im Bereich der Ortsabrundungssatzung „Mittlerer Bühl – Am Felsenkeller“. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb der Ortsabrundungssatzung richtet sich nach § 34 BauGB. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 07.06.2021 der Bauvoranfrage mehrheitlich zugestimmt.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

 

Die jetzige Bauplanung ist bis auf einige kleinere Änderungen identisch mit dem Plan der Voranfrage. Die größte Änderung stellt die Anbringung von zwei weiteren Gauben im Norden des Gebäudes dar.

 

Die Erschließung ist gesichert, genügend Stellplätze sind vorhanden.


Beschluss:

Die Gemeinde Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines 8-Familienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1132/3 Ggk. Effeltrich (Mittelfuhre 6); BVZ 17-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.