Nachtrag: 06.07.2021
Sitzung: 12.07.2021 GRE/096/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12
Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Das
Vorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und ist nach § 34 BauGB zu
beurteilen. Nach § 34 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang
bebauter Ortsteile zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll in
die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Geplant
ist die Errichtung eines Hauses mit Erd- und Obergeschoss und einem Satteldach
mit 25 Grad Neigung.
Das
Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und
der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die
Nachbarunterschriften sind unvollständig.
Beschluss:
Die Gemeinde
Effeltrich erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum
Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Neubau eines Einfamilienhauses mit
Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1379/32 Gkg. Effeltrich (Baiersdorfer Straße 23a);
BVZ 20-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen.