Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Anwesend: 10

Die Fa. Pfister Erdbau GmbH, Effeltrich stellt mit E-Mail vom 28.04.2021 einen Antrag auf absolutes Halteverbot in der Schubertstraße gegenüber der Einmündung Kapellmeister-Pinsel-Straße. Als Begründung wird ein kürzlich (13.04.21) geschehener Unfall und mehrere „beinahe“ Unfälle angeführt. Es entsteht wohl immer wieder die Situation, dass der aus der Baiersdorfer Straße kommende LKW an den parkenden Auto´s vor dem Anwesen Schubertstraße 8a u.10 auf die Gegenfahrbahn ausweichen muss und hier eine Kollision mit den Abbiegern aus der Kapellmeister-Pinsel-Straße in Richtung Baiersdorfer Straße geben kann. Herr Pfister legt eine Liste der Anlieger vor, die größten Teils diesen Antrag unterstützen.

 

Vorab, rein vorsorglich, legte ein Eigentümer bereits Widerspruch gegen eine positive Abstimmung ein. Er bringt die bereits vorhandenen Verkehrsregelungen an und sieht in einer Anordnung eines absoluten Halteverbotes eher erhebliche Nachteile.

 

Vor Ort wurde durch eine Begehung mit der örtlichen Verkehrspolizei festgestellt, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich (30-iger-Zone) handelt. Zur besseren Übersicht wurde beim Anwesen Schubertstraße 10 ein ausreichend großer Verkehrsspiegel angebracht, der für die Abbieger aus der Kapellmeister-Pinsel-Straße in die Schubertstraße die nötige Sichtweite bietet. Bei angemessener Fahrweise und bei Einhaltung der gültigen Vorschriften ist hier keine Gefahrenstelle gegeben. Auch eine Einsicht in das Verzeichnis für Unfälle an dieser Stelle brachte kein erhöhtes Unfallaufkommen. Die Empfehlung von Hr. Düthorn an die Gemeinde Effeltrich ist somit, nichts an dieser Stelle zu verändern, da die vorhandenen Anordnungen vollkommen ausreichen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich stimmt dem Antrag auf absolutes Halteverbot in der Schubertstraße zwischen den Hs.Nr. 8a – 12 zu.