Sitzung: 26.07.2021 GRP/083/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.
Das
geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist
somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die
Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes
eingehalten werden.
Nach
Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt
bis zu 75 m², außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.
Geplant ist die Errichtung einer Überdachung mit 9,00m x 3,00m x 2,40m
(Länge x Breite x Höhe) an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Als Dachform
ist ein Flachdach geplant.
Dem
Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ entgegen. Für die Umsetzung des Vorhabens ist
eine Befreiung des Baufensters notwendig. Diese Befreiung wurde im
Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.
Die
Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die
Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen
Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der
Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig
(Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss:
Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung hinsichtlich des Baufensters des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/7 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 11a); BVZ 17-21-PO wird zugestimmt.