Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat Poxdorf nimmt den Antrag auf isolierte Befreiung zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist somit nach § 30 BauGB zu beurteilen, welcher Vorhaben erlaubt, wenn die Erschließung gesichert ist und die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden.

Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) BayBO sind Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m², außer im Außenbereich verfahrensfrei zulässig.

Geplant ist die Errichtung einer Überdachung mit 9,00m x 3,00m x 2,40m (Länge x Breite x Höhe) an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Als Dachform ist ein Flachdach geplant.

 

Dem Bauvorhaben stehen aber als unmittelbar geltendes Recht Festsetzungen des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ entgegen. Für die Umsetzung des Vorhabens ist eine Befreiung des Baufensters notwendig. Diese Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits mehrfach erteilt.

Die Befreiung kann erteilt werden, wenn sie städtebaulich vertretbar ist, die Grundzüge der Planung nicht berührt und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Für die Erteilung der Befreiung und dem Erlass des Bescheides ist die Gemeinde Poxdorf zuständig (Art. 63 Abs. 3 BayBO, Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG).

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Der Gemeinderat Poxdorf erteilt sein Einvernehmen zu der beantragten Befreiung hinsichtlich des Baufensters des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ wie beantragt. Der Errichtung einer Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 821/7 Gkg. Poxdorf (Eichenstraße 11a); BVZ 17-21-PO wird zugestimmt.