Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 10, Anwesend: 10

Mit Schreiben vom 09.07.2021 bittet das Landratsamt Forchheim die Gemeinde Effeltrich sich zu dem Vorbescheid noch einmal ausschließlich hinsichtlich der vom Antragssteller gestellten Fragen zu äußern.

 

Die Fragen im Vorbescheid waren wie folgt:

Ist mit beschriebenen Konzept (Siehe Ratsinformationssystem), die angedachte Dachform, Kubatur sowie Trauf- und Firsthöhen für das geplante Reihenhaus mit 4 Wohneinheiten umsetzbar?

 

Bezüglich der Trauf- und Firsthöhe fügt sich das Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ein Gebäude mit einer Ähnlichen Firsthöhe ist in den umliegenden 100m nicht aufzufinden.

 

Bezüglich der Kubatur fügt sich das Gebäude nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die überbaute Grundfläche des Gebäudes ist zu groß. Der Antragssteller stellt einen Vergleich auf einem Lageplan mit der umliegenden Bebauung dar. Allerdings zählt er hier auch zum Teil Nebengebäude (z. B. Ställe oder Garagen) mit. Bezüglich der Geschossfläche gibt es in der umliegenden Bebauung kein vergleichbares Gebäude. Insbesondere, da das Dachgeschoss nur knapp nicht als Vollgeschoss gewertet werden kann.


Beschluss:

Der Gemeinderat stellt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum Antrag zur Behandlung einer Bauvoranfrage; Errichtung von vier Reihenhäusern; auf dem Grundstück Fl.Nr. 146 Gkg. Effeltrich (Prellergasse 1); BVZ 5-21-EF entsprechend der eingereichten Planungsunterlagen, unter der Voraussetzung, dass die entsprechende Sondervereinbarung für die abwassermäßige Erschließung beim Bauantrag vorliegt, in Aussicht.