Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.

Das geplante Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Poxdorf Süd“ und ist demnach nach § 30 BauGB zu beurteilen. Nach § 30 BauGB ist ein Vorhaben zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist.

Die vorgesehene südseitige Balkonerweiterung im 1. OG und der äußere Treppenanbau Überschreiten die Baugrenze gegen die Festlegung im Bebauungsplan. Die Befreiung der Baugrenze wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Die Erweiterung der Dachgaube führt zu einer Mehrung der Wohnfläche und des Inhalts des umbauten Raumes. Somit wird das Dachgeschoss zum dritten Vollgeschoss. Hierdurch zählt das Gebäude als 3 Vollgeschosse. Hierfür wird eine Befreiung benötigt.

Weiterhin ist eine Befreiung von der Grundflächenzahl und der Geschossflächenzahl notwendig.

Die GRZ von 0,3 auf 0,56 und die GFZ von 0,60. Die Befreiungen wurden im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Befreiungen können nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Befreiung städtebaulich vertretbar ist und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Die beantragten Befreiungen städtebaulich vertretbar und unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Befreiung wurde im Bebauungsplangebiet bereits erteilt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.


Beschluss:

Die Gemeinde Poxdorf erteilt das planungsrechtliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB sowie die Befreiung bezüglich der Baugrenze zum Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung; Anbau einer Treppenhauserweiterung, Vergrößerung einer Dachgaube und Erweiterung des Balkons auf dem Grundstück Fl.Nr. 815/12 Gkg. Poxdorf (Schulstraße 11); BVZ 5-21-PO-Tektur entsprechend den eingereichten Planungsunterlagen.