Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Mit Schreiben vom 02.08.2021 stellt der Katholische Seelsorgebereich, Neunkirchen am Brand den Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Neueindeckung der Wehrmauer Effeltrich (Abschnitt über Eingangstor) und Neuanstrich des historischen Gebälks.

 

Der Antrag, inkl. Angebot mit Beschreibung der durchzuführenden Maßnahmen liegen dem Gemeinderat im Ratsinformationssystem vor.

 

Eine Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege liegt nicht vor.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Effeltrich nimmt zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach § 15 Ab. 1 Satz 1 DSchG wie folgt Stellung:

Die Gemeinde Effeltrich erhebt keine Einwände gegen die geplante Maßnahme.