Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungsladung die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Die Satzung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättengebührensatzung) mit den nachfolgenden Änderungen zu und beschließt diese als Satzung.

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2021 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.07.2019 außer Kraft.

 

§ 3 Gebührenhöhe

1.  Es wird eine einmalige Aufnahmebebühr von 25,-- € erhoben.

 

Anwesend:13 Für:       5         Gegen: 8

 

§ 3 Gebührenhöhe

2.4 Spielgeld               10,00 €/Monat

 

Anwesend:13 Für:       13       Gegen: 0

 

§ 3 Gebührenhöhe

3. Krippe

Anwesend:13 Für:       13       Gegen: 0

 

§ 3 Gebührenhöhe

2.2 wird komplett gestrichen

Anwesend:13 Für:       13       Gegen: 0

 

§ 3 Gebührenhöhe

2.4 Spielgeld               10,00 €/Monat

 

Anwesend:13 Für:       13       Gegen: 0