Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Dem Gemeinderat wurde mit der Sitzungsladung die Satzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Die Satzung ist dem Original dieser Niederschrift als Anlage beigefügt und wird zum Bestandteil des Beschlusses erklärt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Satzung für die Kindertagesstätte der Gemeinde Effeltrich (Kindertagesstättensatzung KiTaS) mit den unten angeführten Änderungen zu und beschließt diese als Satzung.

Diese Satzung tritt am 01.11.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte vom 02.07.2019 außer Kraft.

 

§ 5 Nachweis der ärztlichen Untersuchung

….

Der folgende Satz soll eingefügt werden:

Ist das Kind bei Vertragsabschluss zu jung für die zweite Masernschutzimpfung, ist der Nachweis über die Zweitimpfung spätestens mit Eintritt bzw. Übertritt in den Kindergarten zu erbringen.

 

§ 7 (1.1) erhält folgende Fassung:

(1.1.) Der Frühdienst ab 07:00 Uhr sowie der Spätdienst in der Zeit von 16:00 Uhr bis 16:30 Uhr wird von der KiTa bereits ab einer Anzahl von einem gebuchten Kind angeboten. Der Bedarf des Früh- und Spätdienstes muss bei der Leitung bis spätestens 01.08. des alten Kindergartenjahres mit Wirkung zum 01.09. (Beginn des neuen Kindergartenjahres) angegeben werden. Bei Zustandekommen von Früh- und/oder Spätdienst zu Beginn des Kindergartenjahres (01.09.) bleibt dieser bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres (31.08. des Folgejahres) bestehen.

 

§ 6 Aufnahme

Abs. 3 wird gestrichen da doppelt genannt.

 

§ 7 Öffnungszeiten

Abs. 1 Satz 2 soll ergänzt werden: Die Leitung der Kindertagesstätte behält sich vor, im Einvernehmen mit dem Träger die Öffnungszeiten der Kindertagesstätte….

 

§ 9 Verpflegung

……

Das tägliche Frühstück in der Kinderkrippe wird zubereitet. Der monatliche Beitrag hierfür ist der Kindertagesstättengebührensatzung zu entnehmen.